Trotz Corona-Lockdown: Für den Flugbetrieb ändert sich nichts, auch die Flugausbildung bleibt weiter möglich.
Das LBA hat die eigentlich ab 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen für vier Monate unterbrochen.
Luftsport bleibt im Rahmen der geltenden Regelungen weiter möglich!
Paula Winterstein ist neue Vizepräsidentin im BWLV, Christof Geißler hat sein Amt als neuer Segelflugreferent angetreten.
Insgesamt werden 100.000 Euro an Vereine ausgegeben.
Das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Köln hat die Klage des DAeC gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG abgewiesen.
Wegen der Corona-Krise gibt es Erleichterungen im Vereinsrecht, zum Beispiel bei Hauptversammlungen. Diese hat der BWLV zusammengefasst.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Modellflieger verpflichtend registrieren. Die gute Nachricht: der BWLV bietet eine "En-bloc"-Lösung an.
Im Südschwarzwald gilt bis 30. November ein Luftraumbeschränkungsgebiet "E-DR Taubenmoos". Es gibt Einschränkungen für Drohnen und Modellflieger.
Seit dem 26. März ist die Hörbereitschaft in den TMZ Pflicht. Laut DFS werden die einhergehenden Regeln nicht von allen Piloten befolgt.