Segelflug
Allgemeines/Gesetzliche Grundlagen
Die Segelflugausbildung in den Vereinen in Baden Württemberg, die im Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.V. (BWLV) zusammengeschlossen sind, erfolgt im Rahmen der Approved Training Organisation (ATO) des BWLV.
Grundlage für die Durchführung der Ausbildung ist die EU 1178/2011, die dazugehörige AMC und die LuftPersV aus dem nationalen Recht
Neben den gesetzlichen Regelungen gilt das Betriebshandbuch (BHB) und das Ausbildungshandbuch (AHB) der ATO in der jeweils gültigen Fassung. Die Handbücher sind im Rahmen der ATO als verbindlich anzusehen. Sie regeln die Organisation und die Durchführung der Ausbildung.
Im Ausbildungshandbuch finden sich alle Ausbildungspläne.
Der Umfang der Ausbildung innerhalb der Vereine wird durch die Ausbildungsgenehmigung bestimmt.
Berechtigte Nutzer können sich die Handbücher und die Ausbildungspläne aus den geschützten Seite dieser Homepage herunterladen.
Gültigkeitsbestimmungen
nach EU 1178/2011 (SPL / LAPL (S) FCL.140.S)
Es ist auf jeden Fall ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (bei LAPL(S) ein Tauglichkeitszeugnis LAPL) mitzuführen!
Die Segelfluglizenzen (SPL bzw. LAPL(S)) sind unbefristet gültig!
Um aber die Rechte aus dieser Lizenz ausüben zu können, muss der Pilot am Tage seines Fluges rückwirkend in den letzten 24 Monaten absolviert haben:
• 15 Starts auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (nicht TMG)
• 5 Stunden als PIC auf Segelflugzeugen
• 15 Starts, davon jeweils 5 Starts in der ausgeübten Startart (Winde, F-Schlepp, Eigenstart)
• 2 Schulungsflüge mit Fluglehrer (FI)
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann dies durch eine Befähigungsüberprüfung auf einem Segelflugzeug ersetzt werden (FCL.140.S.c)
Die fehlenden Starts und Stunden können aber auch mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht nachgeflogen werden (FCL.140.S.c).
Die Mitnahme von Passagieren erfordert 3 Starts/Landungen in den letzten 90 Tagen mit einem Segelflugzeug. (FCL.060.b)
Ausbildung zum Windenfahrer
Die Ausbildung zum Windenfahrer erfolgt gemäß den Startwindenfahrerbestimmungen des DAeC. Die Ausbildung erfolgt im Verein und ist durch den Verein zu dokumentieren. Die Dokumentation (Ausbildungsnachweis und Prüfungsnachweis) ist im Verein aufzubewahren. Die entsprechenden Formulare hierzu sind den Anhängen der Startwindenfahrerbestimmungen zu entnehmen. Es handelt sich dabei im einzelnen um:
1. Die Ausbildungsgenehmigung
Sie ist vor Beginn der Ausbildung vom Ausbildungsleiter auszustellen und sollte auf maximal 2 Jahre begrenzt sein.
2. Der Ausbildungsnachweis
Hierin wird die theoretische und praktische Ausbildung durch die benannten Ausbilder dokumentiert
3. Prüfungsnachweis
Hierin bestätigt der Ausbildungsleiter eine bestandene Prüfung zum Startwindenfahrer.
Nach erfolgreicher Prüfung teilt der Ausbildungsleiter der BWLV Geschäftsstelle durch Kopie des Prüfungsnachweises oder formlos (z.B. per E-Mail) folgende Angaben mit:
1. Name und Vorname des Anwärters
2. Geburtsdatum des Anwärters
3. Bestätigung, dass die Ausbildung und Prüfung gemäß den Startwindenfahrerbestimmungen des DAeC erfolgt ist
Die Unterlagen Ausbildungsnachweis und Prüfungsnachweis verbleiben bei den Akten des Vereins. Daraufhin erhält der Vereinsausbildungsleiter den vorbereiteten und mit einer Registriernummer versehenen Ausweis, der dann von ihm ausgestellt, in Vertretung des Segelflugreferenten unterzeichnet und dem Anwärter ausgehändigt wird.
Segelkunstflug-Lehrgänge 2017
Du möchtest neue Dimensionen erleben, neue Figuren erlernen oder einfach nur deine Sicherheit beim Fliegen erhöhen? Dann bist du hier genau richtig!
Zum Erwerb der Segelkunstflug-Berechtigung bietet der BWLV in Zusammenarbeit mit dem Förderverein für Segelkunstflug im BWLV auch dieses Jahr wieder zwei Lehrgänge zur Grund- und Weiterbildung an. Einer findet in Blumberg statt, der andere in Hayingen. Folgende Termine stehen zur Auswahl:
Blumberg: Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September 2017 (mit anschließendem Doppelsitzer-Wettbewerb).
Hayingen: Sonntag, 1. Oktober, bis Samstag, 7. Oktober 2017
Für den Grundlehrgang zum Erlangen der Segelkunstflugberechtigung gelten die Voraussetzungen nach VO 1178/2011 FCL.800 mit der Mindestanforderung von 40 Flugstunden oder 120 Starts als PIC in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, absolviert nach Erteilung der Lizenz. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen der ATO des BWLV. Die Zahl der Lehrgangsplätze ist begrenzt, die Vergabe erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung und Nachweis der Voraussetzungen.
Darüber hinaus wird ein Weiterbildungslehrgang angeboten. Im Vordergrund stehen das Trainieren neuer Kunstflugfiguren mit erfahrenen Kunstfluglehrern, gezieltes Wettbewerbstraining mit Analyse, Programmtraining, Positionierung und Harmonie. Auch Kunstflugabzeichen in Bronze, Silber und Gold können die Teilnehmer erlangen.
Die Kosten für den Grundlehrgang betragen 130 Euro. Die Gebühren für F-Schlepps und Flugzeugcharter werden vor Ort separat berechnet.
Die Anmeldung für den Grundlehrgang erfolgt über den BWLV bei Martin Jost (per Post an die BWLV-Geschäftsstelle, Scharrstraße 10, 70563 Stuttgart, per Mail an jost@bwlv.de oder per Fax an 0711 / 22762- 522). Die Anmeldung für die Weiterbilder erfolgt direkt bei den ausrichtenden Vereinen – in Blumberg bei Uli Bayersdorfer unter uli@acroteam-hall.de, in Hayingen unter lsv-hayingen@web.de.
In Blumberg findet im Anschluss an den Lehrgang am Wochenende 23./24. September 2017 wieder in gewohnter Weise der traditionelle Doppelsitzer-Wettbewerb statt. Hier kann das neu Erlernte gleich unter Wettbewerbsbedingungen mit einem Sicherheitspiloten weiter vertieft werden, und bereits geübtere Piloten können sich ebenso an neuen Programmen versuchen. Die Programme werden am Samstag veröffentlicht und bestehen aus „Unbekannten“ für Halb- und Vollacro. Und keine Sorge: für weniger Geübte und Neulinge werden die Figuren vorab besprochen. Anmeldungen hierzu werden vorab erbeten an barbara.gerkhardt@gmx.de - dies ist auch wegen Verpflegung und Unterkunft wichtig.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular zu den Lehrgängen gibt es hier beim BWLV oder unter www.segelkunstflug.com.
Ultraleicht
Allgemeines / gesetzliche Grundlagen
Der BWLV ist als „Verband zusammengeschlossener Ausbildungseinrichtungen“ (§§ 30-34 LuftVZO) vom Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC als Flugschule für aerodynamisch gesteuerte UL registriert. (Globalausbildungsgenehmigung)
Grundlage für die Durchführung der Ausbildung ist neben den gesetzlichen Regelungen das Ausbildungshandbuch des DAeC Luftsportgerätebüros in der jeweils gültigen Fassung.
Hier finden Sie das Ausbildungshandbuch!
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Sammlung von Formularen für den Bereich UL aus dem Luftsportgerätebüro des DAeC: Hier klicken!
Ausbildung UL
- Merkblatt: Voraussetzungen zur Ausbildung von Ultraleichtflugzeugführern
- Merkblatt: Änderungen im Ausbildungsbetrieb
- Pyrotechnische Einweisung
- Prüfungsfragen "Pyrotechnik"
- Merkblatt: Theoretische Prüfung durch den Vereinsausbilder
- Merkblatt: Praktische Prüfung durch den Vereinausbildungsleiter
- Liste der UL-Prüfungsräte im BWLV e.V.
- Formulare des DAeC – Luftsportgerätebüros Pilot
- Merkblatt: Motor-/Motorsegleführer zum UL-Piloten
- Merkblatt: Segelflieger zum UL-Pilot
- Merkblatt: Vom Fußgänger zum Pilot