In vielen DAeC-Landesverbänden zeigt sich eine deutliche Altersverteilung unter den Freigabeberechtigten („Prüfern“) mit einer starken Konzentration über 60 Jahren. Um auch in Zukunft die kostengünstige Instandhaltung und Jahresnachprüfungen der Luftfahrzeuge in den Vereinen sicherzustellen, braucht der Luftsport deshalb dringend neue Freigabeberechtigte.
2019 nutzten viele Werkstattleiter die Möglichkeit, ihren Technischen Ausweis des DAeC in eine Part 66 L-Lizenz der EASA umschreiben zu lassen. Dieser Weg ist weiterhin offen – Voraussetzung ist, dass der DAeC-Ausweis im Jahr 2019 gültig war. Allerdings enthalten viele dieser umgeschriebenen L-Lizenzen erhebliche Einschränkungen.
Der Bundesausschuss Technik im DAeC hatte daher gemeinsam mit dem BWLV zum Online-Seminar „Wie werde ich Freigabeberechtigter / Prüfer nach Part 66?“ eingeladen. Dort wurden Wege aufgezeigt, wie ein Technischer Ausweis in eine L-Lizenz umgewandelt werden kann und wie bestehende Einschränkungen aufgehoben werden. Ziel ist es, neue Freigabeberechtigte auszubilden, die mit möglichst wenigen Einschränkungen eigenständig oder unterstützend an Luftfahrzeugen arbeiten und freigeben können. Zusätzlich wurde erläutert, welche Möglichkeiten es gibt, sich als Prüfer für Luftfahrtgerät (Airworthiness Review Staff) in den Prüforganisationen der Landesverbände zu qualifizieren.
Die Präsentation zu diesem Online-Seminar steht hier zum Download bereit.
Wer sich für das Thema interessiert und sich vorstellen könnte, Freigabeberechtigter/Prüfer nach Part 66 zu werden, kann sich gerne an Silvan Meckelnburg (meckelnburg@bwlv.de) wenden.