
Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Modellflieger verpflichtend registrieren. Die gute Nachricht: der BWLV bietet eine "En-bloc"-Lösung an.

Im Südschwarzwald gilt bis 30. November ein Luftraumbeschränkungsgebiet "E-DR Taubenmoos". Es gibt Einschränkungen für Drohnen und Modellflieger.

Seit dem 26. März ist die Hörbereitschaft in den TMZ Pflicht. Laut DFS werden die einhergehenden Regeln nicht von allen Piloten befolgt.

Mit großem Bedauern hat sich der BWLV entschlossen, alle Veranstaltungen mit einer größeren Teilnehmerzahl für diesen Sommer abzusagen.

Erleichterungen beim doppelsitzigen Fliegen und Erweiterung der Trainingsgruppe von fünf auf zehn Personen

Was im Hinblick auf empfindliche Materialien beachtet werden sollte.

Nach der Corona-bedingten Unterbrechung können ambitionierte Segelflug-Piloten nun wieder durchstarten.

Ab Montag ist Fliegen in Baden-Württemberg einschließlich Flugausbildung wieder erlaubt.

Ab kommender Woche darf voraussichtlich wieder unter Auflagen geflogen werden.

Es gelten neue Telefonnummern!