Die „Hausaufgaben“ zur Anbindung des BWLV an die Sportbünde im Land sind gemacht: Die notwendigen Satzungsänderungen haben die BWLV-Mitglieder bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Mai auf dem Klippeneck einstimmig beschlossen. Damit kann der Zeitplan weiterverfolgt werden, den BWLV bis zum 1. Januar 2023 in seiner Gesamtheit bei den Sportbünden im Land zu verankern.
Trotz oder gerade wegen des guten Wetters hatten sich zahlreiche Vereinsvertreter – sei es per Auto oder im Flugzeug - zur der Präsenzveranstaltung am Klippeneck aufgemacht, um im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung einige wichtige Satzungsänderungen vorzunehmen. Zwar hatte es sich hierbei eher um Formalien gehandelt, die im Zuge der Einbindung in die Sportbünde notwendig wurden. Diese hatten wegen des Zeitplans für das Aufnahmeverfahren allerdings keinen Aufschub bis zur ordentlichen BWLV-Mitgliederversammlung geduldet, die am 20. November 2022 stattfinden wird.
Gute Teilnahme der Vereine
Umso erfreuter zeigte sich BWLV-Präsident Eberhard Laur in seiner Begrüßung über die erfreulich gute Teilnahme der Vereine. „Der Luftsport ist endlich wieder frei! Es liegen zwei sehr entbehrungsreiche Jahre hinter uns, die auch in unseren Vereinen große Einschnitte mit sich gebracht haben. Nun kann es wieder losgehen und ich hoffe und wünsche, dass der Luftsport wieder voll in Gang kommt“, so Laur.
Zudem dankte der BWLV-Präsident allen Luftsportlerinnen und Luftsportlern der Klippeneck-Luftsportvereine ganz herzlich für die tolle Unterstützung und für die hervorragende Vorbereitung der Veranstaltung. Diese hatten auch die Bewirtung übernommen und versorgten die Besucher aufs Beste.
Vorteile der Sportbundanbindung
In seiner Ansprache erläuterte der BWLV-Präsident noch einmal die vielen Vorteile, die für den BWLV mit der Anbindung an die Sportbünde im Land einhergehen. Diese reichen von sehr guten Möglichkeiten bei der Lobby-Arbeit, Rückendeckung in zahlreichen sportlichen und sportfachlichen Fragen, dauerhaften und soliden Fördermöglichkeiten, besseren Angeboten bei Versicherungen, Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung der ehrenamtlich in den Vereinen tätigen Funktionäre bis hin zu Übungsleiter-Fördermitteln.
Desweiteren berichtete der Präsdent, dass der BWLV in getrennten Sitzungen der Vorstände des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) und des Badischen Sportbundes Nord im April bereits einstimmig jeweils als Fachverband mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgenommen wurde.
Erläuterungen der Satzungsänderungen durch Hans-Dieter Rauscher
Die noch notwendigen Satzungsänderungen, die sich aus den Aufnahmegesprächen ergeben hatten, erläuterte im Anschluss BWLV-Verbandsjustitiar Hans-Dieter Rauscher. Demnach sollten die Mitglieder Änderungen in den Paragrafen 4, 5, 17, 18, 20 und 23 a der BWLV-Satzung zustimmen.
Zum einen war durch Neuregelungen in den Paragrafen 4 und 5 der Satzung die Einzelmitgliedschaft im BWLV neu zu regeln. Zur Erläuterung: Bislang war es möglich, dass der BWLV neben den Mitgliedern der Luftsportgruppen auch Einzel-mitglieder haben kann, die keiner Luftsportgruppe angehören. Diese Regelung kann so künftig nicht mehr fortbestehen, sie sie steht nämlich nicht im Einklang mit den Satzungsregelungen der Sportbünde (WLSB und BSB Nord). Nach deren Satzungen ist in den Mitglieds-Fachverbänden, so also im BWLV, eine Einzelmitgliedschaft nicht zulässig. Der BWLV darf also Einzelmitglieder nicht mehr neu aufnehmen. Ungeachtet dessen haben aber bestehende Einzelmitgliedschaften Bestandsschutz. Die Neuaufnahme von Einzelmitgliedern ist also zukünftig nicht mehr möglich, für bereits aufgenommene Einzelmitglieder ergeben sich aber keine Änderungen, die Einzelmitgliedschaften bestehen fort.
Dieser Änderung zum 29. Mai 2022 stimmten die Mitglieder einstimmig zu.
Zum zweiten sollte in den Paragrafen 17, 18, 20 und 23 a neu geregelt werden, wie die ordentliche Mitgliederversammlung des BWLV künftig ablaufen kann. Hierbei ging es insbesondere darum, Regelungen festzulegen, dass und in welcher Form schriftliche Beschlussfassungen erfolgen können – zum Beispiel, wenn pandemiebedingt keine Präsenzveranstaltungen möglich sind.
Auch dies erachteten die Mitglieder für sinnvoll und stimmten einstimmig zu, dass der Verband von einem schriftlichen Beschlussfassungsverfahren Gebrauch machen darf, falls dies notwendig werde.
Im Anschluss gab es noch einige Fragen aus der Versammlung zur Sportbundanbindung – darunter zu konkreten Fördermöglichkeiten und Versicherungen - die allesamt beantwortet werden konnten. Als Fazit resümierte Eberhard Laur: „Die Leistungen sind so umfangreich, dass unsere Vereine auf jeden Fall profitieren werden.“
Ehrung für Walter Nerdinger
Zum Abschluss der Versammlung wurde Walter Nerdinger geehrt. In Vertretung für den Deutschen Aero Club (DAeC) überreichte Eberhard Laur ihm die Goldene Fluglehrer-Ehrennadel für mehr als 25-jährige Fluglehrertätigkeit. Walter Nerdinger sei seit Jahrzehnten ein bekanntes Gesicht im BWLV und insbesondere in der Fachsparte Motorflug. Fast 20 Jahre lang habe er als Motorflugreferent und Mitglied des Präsidiums die Motorflug- und UL-Sparte erfolgreich und mit großem Einsatz vertreten. „Darüber hinaus ist er aber auch seit Jahrzehnten in seinem Verein in vielfältiger Weise im Ehrenamt engagiert und hier insbesondere in der ehrenamtlichen Ausbildung von Motorfliegern“, betonte der BWLV-Präsident in seiner Laudatio. Es freue ihn ganz besonders, einen so verdienten Mitstreiter auszuzeichnen, so Laur.
Nach dem Ende der außerordentlichen Mitgliederversammlung kamen viele Besucher noch bei einem Imbiss ins Gespräch – so ergaben sich viele Kontakte, und der gegenseitige Austausch wurde gerne angenommen, bevor sich die Gäste wieder auf den Heimweg machten.
Die ordentliche Mitgliederversammlung des BWLV findet am Sonntag, 20. November 2022, in Leinfelden in der Filderhalle statt.
Warum der BWLV sich für die Sportbundanbindung stark macht, können Sie hier auch noch einmal im Detail nachlesen.