Förderverfahren für Luftsportvereine: Mit dem Defibrillator am Flugplatz Leben retten!

Der BWLV unterstützt die Anschaffung der Geräte.

Wenn jemand einen Herzstillstand erleidet, zählt jede Sekunde: Wird nicht sofort Erste Hilfe geleistet, sinkt die Überlebenschance der Betroffenen drastisch. In solchen Fällen sind Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) echte Lebensretter: Sie können von jedem ohne Vorkenntnisse bedient werden und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte. Aus diesem Grund hat der BWLV mit Fördermitteln der Hellmut Niethammer Stiftung ein Förderverfahren ins Leben gerufen: Damit werden Luftsportvereine bei der Anschaffung von Defibrillatoren unterstützt.

Gerade auf den Flugplätzen, die oft weit außerhalb der nächsten Rettungsinfrastruktur liegen, ist der Faktor Zeit entscheidend: Hat jemand einen Herzstillstand erlitten, vergehen wertvolle Minuten, bis der Notarzt vor Ort ist. Dann kann der Einsatz eines Defibrillators einen großen Unterschied machen.

Wichtig: Die Geräte sind so konstruiert, dass jeder sie auch ohne Vorkenntnisse fehlerfrei bedienen kann. Schritt-für-Schritt-Anleitungen sorgen dafür, dass sie sicher zum Einsatz kommen und dadurch Leben retten können. Darum sollte das Ziel sein, dass möglichst an jedem Flugplatz im Land ein solches Gerät verfügbar ist.

Damit nicht das fehlende Vereinsbudget im Weg steht, unterstützen der BWLV und die Hellmut Niethammer Stiftung ihre Luftsportvereine bei der Anschaffung der Geräte.

Und so funktioniert’s:

  • Gefördert werden Defibrillatoren für alle BWLV-Vereine 
  • Der Defibrillator muss im Zeitraum September bis November 2026 beschafft werden. Wichtig: Bei der Antragstellung ist sicherzustellen, dass die Maßnahme bis spätestens Ende November 2026 umgesetzt ist. Ansonsten muss der Förderbetrag zurückbezahlt werden 
  • Je Verein wird maximal ein Defibrillator gefördert
  • Antragstellung: über das Formular „Zuschussantrag Defibrillator“. Dieses wurde bereits an alle Vereinsvorstände zusammen mit einem Infoschreiben verschickt. 
  • Die Antragstellung muss bis spätestens 31. August 2026 erfolgen. Hierzu ist das o.g. Formular zu senden an Zentner(at)bwlv.de
  • Nach Anschaffung des Defibrillators ist ein Verwendungsnachweis (gleiches Formular wie bei der Antragstellung) mit Rechnungskopie des Herstellers bis spätestens 15. November 2026 (Zentner@bwlv.de) einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht, verfällt der Förderanspruch!
  • Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt ab 15. November 2026
  • Eigenleistungen für den Einbau sind nicht förderfähig

Der BWLV behält sich bei Überzeichnung des Fördervolumens eine Kürzung des Förderbetrages vor.

Für Rückfragen steht Inna Zentner gerne zur Verfügung (Telefon 0711-22762-21, E-Mail: zentner@bwlv.de).

Defibrillatoren sind einfach zu bedienen und können das Überleben bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sichern. Foto: Pixabay

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