Hörbereitschaft bei FIS: Bitte um Teilnahme an alle Luftsportler!

Probebetrieb in mehreren Sektoren gestartet.

Der Fluginformationsdienst (FIS) hat einen neuen Frequency Monitoring Code (FMC)-Probebetrieb eingerichtet: Somit besteht nun die Möglichkeit, die DFS darüber zu informieren, wenn man Hörbereitschaft hält. Die Teilnahme ist freiwillig – um die Flugsicherheit zu verbessern, bittet die Deutsche Flugsicherung um breite Teilnahme. 

Luftraumnutzer mit Transponder an Bord können mit Fluginformationen versorgt werden. Wer den Code 7000 mit ALT aktiviert und Hörbereitschaft auf der Frequenz des aktuell beflogenen FIS-Sektors hält, kann von der DFS gegebenenfalls angefunkt und über mögliche Gefahren informiert werden. Die DFS indes weiß natürlich nicht, ob das Luftfahrzeug, das den Transpondercode 7000 aussendet, über Funk erreichbar ist. Der Versuch der Kontaktaufnahme wäre also reine Glückssache.

Nun besteht jedoch die Möglichkeit, die DFS darüber zu informieren, wenn man Hörbereitschaft hält. Schon 2025 erfolgte im Sektor Saarbrücken ein so genannter FMC-Probebetrieb, der nun auf drei weitere FIS-Sektoren ausgedehnt wurde und zunächst bis zum 29. Oktober 2026 gelten soll. 

FMC heißt Frequency Monitoring Code und bedeutet ganz einfach, dass man einen bestimmten Code auf dem eigenen Transponder schaltet und somit signalisiert, dass man Hörbereitschaft hält. Man verwendet also nicht den anonymen Code 7000, sondern den FMC, der für den jeweiligen FIS-Sektor zugeteilt wurde (siehe Karte, für den Raum Stuttgart zum Beispiel 3702). Bei verfügbarer Verkehrsinformation könnte diese Maßnahme den Funkverkehr mit der FIS entlasten.

Die FIS-Sektoren gestalten sich wie folgt: 

FIS-Sektor    FMC      Sprechfunkfrequenz    Rufzeichen
Saarbrücken3701123.525 MHzLangen Information
Stuttgart3702128.950 MHz Langen Information
Frankfurt3703119.150 MHzLangen Information
Düsseldorf4462129.875 MHzLangen Information

Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens sind: 

  • Funkfrequenz des jeweiligen Sektors (Langen Information) einstellen und die Lautstärke überprüfen
  • den Frequency Monitoring Code sowie Mode C und Mode S einstellen
  • und ständige Hörbereitschaft aufrechterhalten.

Alle Luftraumnutzer, die diese Voraussetzungen erfüllen, können am Verfahren teilnehmen. Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme, aber es besteht die Möglichkeit, die eigene Flugsicherheit zu optimieren. 

Somit bitte beachten:

  • Wer am Transponder einen FMC aktiviert, muss auf der zugehörigen Sprechfunkfrequenz Hörbereitschaft halten, zumindest über DUAL-Modus. 
  • Wer nicht mehr Hörbereitschaft halten will oder kann, muss jedoch sicherstellen, dass der eigene Transponder den FMC nicht mehr sendet.

Alles zum Verfahren gibt es nachzulesen in der AIP AIC VFR 01/26. Diese findet sich auf der Homepage der DFS (www.dfs.de > Medien > IFR/VFR-Informationen > VFR-Informationen > FMC Erweiterter Probebetrieb vom 16. April bis 29. Oktober 2026) – oder direkt über diesen Link

Text: Thomas Ocker, Arbeitskreis Sektoren im BWLV
Grafik: DFS/redaktionell bearbeitet 

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