Vor kurzem hat das zuständige Bundesverkehrsministerium (BMDV) die „Grundsätze über die Betriebsleitung ohne Flugverkehrsdienste an Flugplätzen“ erlassen (NfL 2024-1-3106). Mit diesen ministeriellen Vorgaben werden Möglichkeiten geschaffen, an Flugplätzen in bestimmtem Umfang Flugbetrieb auch ohne Betriebsleiter (Flugleiter) durchzuführen.
Der BWLV ist derzeit in einer Arbeitsgruppe mit der Luftfahrtbehörde damit befasst, die Inhalte dieser Grundsätze zu erörtern und abzustimmen - mit dem Ziel, anschließend hierzu eine entsprechende Information und Handreichung für die BWLV-Vereine zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stellen.
Der BWLV empfiehlt daher, mit eventuellen Umsetzungsschritten an den Flugplätzen und mit der Stellung von Anträgen auf Änderung der Platzgenehmigung wegen Änderung der flugbetrieblichen Regelungen für Flugplätze noch zu warten.