Habbo Brune, Vorsitzender des Bundesausschusses Unterer Luftraum im DAeC (BAUL) erklärt, welche Entwicklung dahintersteckt und was auf die Piloten zukommt.
Die Entwürfe des DFS-Center München sahen entweder eine teilweise Umwandlung der TMZ in D, eine komplette Umwandlung in D oder eine noch darüberhinausgehende Erweiterung mit D-Luftraum vor. Die Vorzugsvariante der DFS war die letztgenannte, welche nun auch umgesetzt wird.
Der Prozess wurde vom DFS Center München und Ryanair angestoßen. Die Beteiligung der betroffenen Verbände wie dem DAeC verlief jedoch sehr unbefriedigend: Entwürfe wurden spät kommuniziert, eine direkte Beteiligung der betroffenen Flugplätze abgelehnt und es wurde eher ein Anhörungs- als ein Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Begründung für den Luftraum D
Die Umwandlung betrifft vor allem die Flugplätze Tannheim (Segelflug) und Leutkirch (Motorflug), wo die neuen Höhenbeschränkungen den Flugbetrieb teils erheblich einschränken. Der DAeC setzte sich für flexible Luftraumelemente (HX-Elemente) ein, um eine effiziente Luftraumstruktur zu ermöglichen. Denn auch wenn das Verfahren dieser Luftraumänderung mehr als problematisch war, ließen sich handfeste Argumente für einen D-Luftraum finden. Er sollte aber dort sein, wo er tatsächlich benötigt wird und nicht mit der Gießkanne über dem Allgäu ausgeschüttet werden.
Zum einen listete die DFS 26 Ereignisse zwischen 2019 und 2024 auf, an denen überwiegend zivile VFR-Flüge beteiligt waren. Dabei ging es zumeist um die Nichtbeachtung der Regeln in der TMZ mit Hörbereitschaft, die zu Annäherungen in der Luft geführt haben.
Zum anderen rechtfertigt die gestiegene Anzahl der Flugbewegungen in Memmingen einen Luftraum D. Dieser kann aber laut der Vorschrift „Leitfaden Luftraumplanung“ mit TMZ und/oder HX-Elementen kombiniert werden. Das ist aus unserer Sicht auch dringend nötig und gut begründet. Leider haben DFS und Bundesverkehrsministerium hier sehr einseitig gewichtet.
Begrenzte Widerspruchsmöglichkeiten
Rechtlich sind die Möglichkeiten zur Anfechtung der Entscheidung begrenzt, da der „Leitfaden Luftraumplanung“ weder Verordnungs- noch Gesetzeskraft hat.
Zumindest wird es nächsten Herbst einen Rückblick auf die diesjährigen Luftraummaßnahmen geben.
Fazit
Nutzt den Luftraum verantwortungsvoll und macht dazu auch Gebrauch von Freigaben für den neuen D-Luftraum, wenn sie euch sinnvoll erscheinen.
Solltet ihr im Umgang mit dem neuen Luftraum unsicher sein, übt das Einholen von Freigaben mit Fluglehrer. Gerne könnt ihr uns euer Feedback zum neuen Luftraum Memmingen während der Flugsaison per Mail an luftraum@daec.de zukommen lassen.
Text: Habbo Brune, Vorsitzender Bundesausschuss Unterer Luftraum im DAeC


