Das Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg hat einen Aufruf zur Förderung von elektrischen Startwinden für den Segelflugbetrieb gestartet. Mit dieser Förderung wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Luftverkehr weiter vorangetrieben.
Was wird gefördert?
Das Land fördert die Transformation zur nachhaltigen Mobilität auch in der Luftfahrt. Hierzu wird ein Programm zur Förderung von elektrischen Startwinden eingerichtet. Gefördert werden Investitionskosten zur Anschaffung und Installation von elektrischen Startwinden.
Wer kann Fördermittel erhalten?
Betreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Sinne des § 49 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie Betreiber von Segelfluggeländen im Sinne des § 54 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Angaben zur Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Jedoch ist die Zuwendung pro Antragsteller auf 75.000 Euro begrenzt.
Antrag
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 31. Juli 2026 beim Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg einzureichen.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
Alle Infos, den Förderleitfaden, das Antragsformular gibt es unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/elektrische-startwinden-fuer-den-segelflugbetrieb


