Ab sofort ist es auch in Baden-Württemberg möglich, den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz digital einzureichen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde hat deshalb eine Online-Plattform eingerichtet, über welche die Anträge eingereicht werden können.
Näheres zur Einführung und zum Verfahren finden Sie nachfolgend in der entsprechenden Mitteilung des Regierungspräsidiums: