ZÜP-Anträge jetzt auch online möglich

Das Regierungspräsidium Stuttgart bietet eine neue digitale Plattform an.

Ab sofort ist es auch in Baden-Württemberg möglich, den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) nach §7 Luftsicherheitsgesetz digital einzureichen. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde hat deshalb eine Online-Plattform eingerichtet, über welche die Anträge eingereicht werden können. 

Näheres zur Einführung und zum Verfahren finden Sie nachfolgend in der entsprechenden Mitteilung des Regierungspräsidiums: 

BWLV-Geschäftsführer/in (m/w/d) gesucht

Die Position ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

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ZÜP-Anträge jetzt auch online möglich

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