Änderung der Funkrufzeichen von INFO-Plätzen

Bitte die entsprechenden Neuerungen beachten!

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar in Kraft getreten ist und unter NfL 2023 -1- 2726, aber auch in der AIP veröffentlicht ist.

Die Änderung, die Piloten betrifft, ist ein weiterer Schritt in Richtung „SERA“, aber auch ein Schritt in Richtung „Fliegen ohne Flugleiter“.

Damit werden die Plätze, die keine Flugverkehrsdienste anbieten, auch kenntlich gemacht.

  • Flugplätze ohne Flugverkehrsdienst durch den Flugleiter an unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS-Anbieter haben nicht mehr das Rufzeichen INFO, sondern RADIO; (Also zum Beispiel: Aus Baumerlenbach „INFO“ wird Baumerlenbach „RADIO“. Aber: Rheinstetten „Segelflug“ bleibt Rheinstetten „Segelflug“. Hintergrund: In der Urkunde der Bundesnetzagentur, die jeder Platzhalter vorliegen hat, ist der jeweilige Rufname genannt. Ist der Rufname „INFO“, ändert er sich in „RADIO“. Ist der Rufname „Segelflug“, bleibt er „Segelflug“).
  • Die Plätze mit AFIS haben weiterhin das Rufzeichen INFORMATION
  • Dies gilt auch für FIS INFORMATION

Diese Rufzeichen sind ab sofort gültig, auch wenn die Sichtflugkarten noch nicht geändert sind.
Insgesamt empfiehlt der Fachbereich Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (bitte anklicken) zu lesen, da diese neu sortiert ist und einige Erklärungen enthält.

Vielleicht gelingt es auch, die Bezeichnung „Endanflug“ (siehe 1.4.14) statt Endteil zu benutzen.

In diesem Zusammenhang ist auch die neue Regel TMZ zu beachten:

Es gilt das Verfahren für alle:

  • „Listening Squawk“ und Hörbereitschaft auf der Radarfrequenz, wie auf der ICAO-Karte veröffentlicht
  • Andere Verfahren sind nicht gestattet. Darum ist eine Nachfrage bei FIS für ein anderes Verfahren nicht notwendig und sollte unterbleiben.

Text: DAeC/Harald Ölschläger/Bernd Heuberger

 

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