Zuschüsse und Förderungen

Die Förderung des Luftsports ist eine der zentralen Aufgaben des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes (BWLV). Sie gliedert sich im Wesentlichen in folgende Förderbereiche:

  • Luftsportjugend und Sportfachgruppen
  • Sportveranstaltungen und Wettbewerbe
  • Aus- und Fortbildung von Fluglehrern und luftfahrtechnischem Personal
  • Investitionen der Luftsportvereine
  • Förderung der BWLV Prüforganisation

Die Anschaffung, Erhaltung und Wartung von Flugzeugen sowie die Instandhaltung von Fluggeländen und Landeplätzen ist eine zunehmend kostenintensive Angelegenheit.
 
An die Ausbildung von Fluglehrern und Luftfahrtechnischem Personal sowie die Durchführung von Luftsportveranstaltungen und Wettbewerben werden von den Luftfahrtbehörden immer höhere Anforderungen gestellt.
 
Die Jugendarbeit ist für die Vereine existenziell, erfordert ein hohes Maß an Engagement und muss für die jungen Luftsportler trotzdem bezahlbar bleiben.
 
Aus diesen Gründen stoßen immer mehr Vereine trotz ehrenamtlichem Einsatz der Vereinsmitglieder, an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
 
Für die o.g. Förderbereiche stellt der BWLV seinen Mitgliedsvereinen und deren Mitglieder im Rahmen der Sportförderung des Verbandes finanzielle Mittel zur Verfügung. Insoweit erfolgt aus Verbandsmitteln sowohl die Spitzensportförderung von Leistungssportlern, aber auch von Meisterschaften in den verschiedenen Luftsportsparten. Für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Aus- und Fortbildung von Fluglehrern und von luftfahrttechnischem Personal erhält der Verband Zuschüsse aus Landesmitteln. Ebenso gewährt das Land Zuschüsse für die Prüforganisation des Verbandes.

In den Verbandsbezirken Nordbaden sowie Südwürttemberg-Hohenzollern und Nordwürttemberg werden über den Verband aus Landesmitteln Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen der Vereine, insbesondere als Bauinvestitionszuschüsse, gewährt. Fördermittel für Jugendmaßnahmen der Vereine stellt in bestimmtem Umfang auch der Hanns-Kellner-Gedächtnisfonds zur Verfügung, soweit bei den betreffenden Jugendmaßnahmen jugendliche Mitglieder oder aber Vereine mitwirken, welche selbst oder korporativ Mitglied im Hanns-Kellner-Gedächtnisfonds sind.

Schließlich gewährt die Konsul-Hellmut-Niethammer-Stiftung dem BWLV für verbandseigene Projektmaßnahmen Fördermittel im Rahmen der Projektförderung des Luftsportes.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle (Martin Bayer, Referat Haushalt und Finanzen, bayer(at)bwlv.de, Telefon 0711 22762-21).