DOSB-Lizenzen

Was ist eine DOSB-Lizenz?

Förderung von lizenzierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern beziehungsweise Trainerinnen und Trainern, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern sowie von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sportvereine sollen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Beschäftigung von Personen, die im Besitz einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind, im Wege der Festbetragsfinanzierung Zuschüsse erhalten.
Viele staatliche und gesellschaftliche Institutionen erkennen DOSB-Lizenzen in ihren Systemen an. Vereine können so beispielsweise Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten, wenn sich Personen mit DOSB-Lizenzen bei ihnen engagieren.

Welche Trainerlizenzen (DOSB-Lizenz) gibt es?
Es gibt drei Stufen von Lizenzen: Lizenzstufe A, B und C. Die Stufen A und B stellt der DAeC aus. Der BWLV stellt für seine Fluglehrer die DOSB-Lizenz der Stufe C aus. BWLV-Fluglehrer erhalten demnach eine "DOSB-Trainer C Breitensport"-Lizenz. 

Welche Voraussetzungen braucht es, um vom BWLV eine “DOSB-Trainer C Breitensport”-Lizenz zu erhalten?

Der Bewerber um eine “DOSB-Trainer C Breitensport”-Lizenz muss

  • in der ATO des BWLV als Fluglehrer gemeldet sein (UL-Lehrer, FI(S), FI(B), FI(A), CRI, Sprunglehrer Fallschirm)
  • im Besitz seiner Rechte sein

Auf Antrag (formlos, per E-Mail an heuberger@bwlv.de) stellt der BWLV diesem Personenkreis nach Prüfung der Voraussetzungen eine auf drei Jahre befristete “DOSB-Trainer C Breitensport”-Lizenz aus. Die Bewerber erhalten diese als Pdf-Datei per E-Mail. Abgelaufene Lizenzen verlängert der BWLV auf Antrag. 

Was mache ich mit meiner “DOSB-Trainer C Breitensport”-Lizenz?

Bei der Erstellung Ihrer “DOSB-Trainer C Breitensport”-Lizenz wird in der DOSB-Datenbank (Lizenzmanagement-System) eine DOSB-Lizenz-Nummer für Sie erstellt. Die Pdf-Datei, die Sie per E-Mail vom BWLV erhalten haben, ist der Nachweis, dass diese DOSB-Lizenz-Nummer für Sie erstellt wurde. Unter dieser Nummer wird Ihre Lizenz dann im Rahmen der angestrebten Förderung durch den für Sie zuständigen Sportbund verknüpft.

Welcher Sportbund ist für mich zuständig?

Im Landessportverband Baden-Württemberg e.V. sind derzeit drei Sportbund-Organisationen zusammengefasst: Der Württembergische Landessportbund e.V. (WLSB), der Badische Sportbund (BSB) Nord und der Badische Sportbund Freiburg e.V. Ihr Vereinsvorstand kennt die Zuständigkeit.

Wie funktioniert die Förderung?
Das Verwaltungsverfahren zur Bezuschussung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage der für Sie zuständigen Sportbund-Organisation. Suchen Sie nach den Begriffen “Zuschüsse” und DOSB-Lizenzen. So finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpartner.

Abrechnungsverfahren:

Vereine können in der Zeit von Ende November des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres die Zuschüsse beantragen.
Weitere Details zum Abrechnungsverfahren finden Sie ebenfalls auf der Homepage des für Sie zuständigen Sportbundes.