Aktuelles zum Thema Corona

Szenarien zum möglichen Wiederbeginn mit dem Luftsport: Der BWLV fordert einen baldigen Wiedereinstieg mit Maß und Ziel.

In den vergangenen Wochen hat sich für die Luftsportler die Frage gestellt, wie es im Blick auf die Entwicklung der Corona-Lage weitergeht. Der BWLV hatte hierbei darauf gehofft, die Politik würde im Rahmen der Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern in dieser Woche Lockerungen in Aussicht stellen, die zeitnah einen Beginn der Flugsaison – und sei es nur partiell – ermöglicht hätten. Für diesen Fall hatte der BWLV Verfahrensschritte erarbeitet und war in stetigen, intensiven Gesprächen mit den Behörden.

Leider ist es anders gekommen: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, im Wesentlichen an den bisherigen Maßgaben zumindest bis zum 3. Mai festzuhalten, welche für das gesellschaftliche Leben, die Wirtschaft und den Sport bis dato gelten. Lediglich geringfügige Lockerungen für einige Wirtschaftsbetriebe sind in Aussicht gestellt.

Dies bedeutet für den Luftsport: Es verbleibt bei den Maßgaben, die auch bislang schon galten: Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg bleibt im Wesentlichen unverändert, insbesondere die den Luftsport betreffenden Regelungen: § 4 (1) 5. Und § 3(2) CorVO. Somit ist Fliegen an Flugplätzen und Modellflugplätzen weiterhin bis auf ganz begrenzte Ausnahmen (an Sonder- und Verkehrslandeplätzen) nicht möglich.

Der BWLV ist sich bewusst, dass diese Situation bei den Luftsportlern keine Freude auslöst. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist diese politische Entscheidung aber zu respektieren und mitzutragen. Dies hat nichts mit Kadavergehorsam zu tun, sondern damit, dass der Luftsport als Sport ein maßgeblicher Teil der Gesellschaft ist und als solcher – gemeinsam mit den Sportbundorganisationen in Deutschland und in Baden-Württemberg - dieses politische Handeln unterstreichen muss.

Letzteres ist auch wichtig im Blick darauf, dass die Luftsportler als Sportler, als Sportvereine und als Sportverbände gegenüber Behörden und der Politik Vertrauen genießen und dieses Vertrauen rechtfertigen müssen. Nur so kann und wird es gelingen, zukünftig zu vielen Gelegenheiten Forderungen für den Sport zu erheben und diese auch umzusetzen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der BWLV quasi tatenlos zusieht und sich seinem Schicksal ergibt. Im Gegenteil: In den zurückliegenden Wochen hat sich der Verband intensiv mit der Frage des Wiederbeginns befasst und auf diesen auch gedrungen. Konzepte hierzu wurden entwickelt, auch in Abstimmung mit dem Dachverband DAeC und den Sportbundorganisationen.

Darum ist der BWLV mit einem Positionspapier an die politischen Entscheidungsträger herangetreten, um im Zuge der anstehenden Revision der Corona-Verordnung ab 4. Mai 2020 den Wiedereinstieg in das Fliegen und den Luftsport einzufordern. Der BWLV ist zuversichtlich, dass dies gelingt.

Wichtige Ansatzpunkte hierbei sind folgende Argumente, die der Verband ins Feld führen kann: Luftsportler üben ihre sportliche Betätigung im Freien an Flugplätzen und Modellfluggeländen auf großen Flächen und am Himmel sogar weitestgehend alleine aus. Die Infektionsrisiken und Möglichkeiten sind hierbei anders zu bewerten als beim Mannschaftssport mit Körperkontakt.

Auch das Beispiel Österreich, wo das Fliegen an Segelfluggeländen ab Mai wieder erlaubt sein wird, kann dabei als Vorbild dienen. Ob und wie in diesem Zusammenhang das mehrsitzige Fliegen realisiert werden kann, das insbesondere für die Ausbildung sowie für Sicherheitsflüge am Saisonbeginn wichtig ist, muss sich noch zeigen. Flugsicherheit hat dabei stets Vorrang.

Darüber hinaus hat der BWLV einen Antrag auf Ausnahmeregelungen gestellt, um Luftfahrzeuge zur Durchführung der Nachprüfung in Werftbetriebe bringen zu können von solchen Flugplätzen aus, an denen derzeit gemäß CorVo der Betrieb untersagt ist.

Der BWLV bedankt sich herzlich für die bisherige Unterstützung und den Zuspruch von vielen Seiten. Der Verband wird alles unternehmen, um so schnell wie möglich den Flugbetrieb an den Flugplätzen und Modellfluggeländen wieder zu ermöglichen – dies mit Maß und Ziel, abgestimmt mit dem DAeC und analog zu den gesetzlichen Vorgaben, dabei aber auch die berechtigten Interessen der Luftsportler vertretend.

 

 

 

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