Wellensegelfluggebiete sind wieder nutzbar! 

Bundesausschuss Unterer Luftraum im DAeC (BAUL) erreicht Rücknahme der Einschränkungen.

Die Deutsche Flugsicherung hatte in den vergangenen Wochen den Nutzern von Gebieten für Wellensegelflug mitgeteilt, dass diese Gebiete derzeit nicht mehr, wie in Betriebsabsprachen vereinbart, aktiviert werden könnten. Dies war auch umgehend umgesetzt worden, zeitweise sollten Piloten von Segelflugzeugen mit Transpondern alternativ Einzelfreigaben bei den jeweiligen Flugsicherungsstellen erfragen. 

Seit dem 2. November ist das nun wieder anders, und die Wellensegelfluggebiete können wie zuvor genutzt werden. Die entsprechende NfL (hier klicken)  ist bereits in Kraft getreten.
(Anmerkung: die NfL wurde zwischenzeitlich aktualisiert: Zunächst galt die NfL 2021-1-2370. Diese wurde am 19. November abgelöst von der NfL 2021-1-2380, die hier zum Download bereitsteht).  

Zu verdanken ist dieser Erfolg der Arbeit des Bundesausschusses Unterer Luftraum (BAUL) im DAeC. Dessen Vorsitzender Habbo Brune hatte beim Bundesverkehrsministerium mehrere Lösungsvorschläge vorgebracht und auf kurzfristige Bearbeitung gedrängt, damit die Segelflieger ganz aktuell in der jetzt beginnenden Saison die Wellenfluggebiete noch nutzen können. Dies ist gelungen – nun steht dem Wellenflugvergnügen nichts mehr im Weg. 

Der BWLV dankt dem BAUL und insbesondere Habbo Brune in dieser Angelegenheit für ihr entschlossenes und engagiertes Handeln. Dies hat eine gute und kurzfristige Lösung bewirkt! 

Foto: DAeC

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