Bezahlte Freistellung für BWLV-Lehrgänge ab sofort möglich

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Seit Neuestem kann der BWLV seinen Mitgliedern ein ganz besonderes Angebot machen: Weil der Verband von staatlicher Seite als Bildungseinrichtung laut Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt wurde,

Seit Neuestem kann der BWLV seinen Mitgliedern ein ganz besonderes Angebot machen: Weil der Verband von staatlicher Seite als Bildungseinrichtung laut Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt wurde, können die Teilnehmer bestimmter BWLV-Lehrgänge unter gewissen Voraussetzungen eine bezahlte Freistellung, umgangssprachlich auch "Bildungsurlaub" genannt, bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Was es hierbei zu beachten gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte einzuhalten sind, ist hier im Detail erklärt.

Notabsprung-Seminar für Piloten

Am Wochenende 10./11. August bietet der BWLV am Flugplatz Tannheim einen Lehrgang zum Thema Notabsprung an.

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Tag des Luftsports mit Flugzeugtaufe

Am Samstag, 8. Juni 2024, ab 10 Uhr sind alle Luftsportlerinnen und Luftsportler aus dem BWLV herzlich auf die Hahnweide eingeladen!

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