Corona-Update: Keine wesentlichen Änderungen für den Luftsport

Bitte die regionale Lage in den einzelnen Landkreisen beachten!

Mit der vor wenigen Tagen erneut geänderten Corona-Verordnung Baden-Württemberg, welche zum 19. April 2021 in Kraft getreten ist, ergeben sich für den Luftsport keine gravierenden Neuerungen. Das Regelwerk bleibt im Wesentlichen unverändert. 

Zu beachten ist jedoch, dass in den meisten Stadt- und Landkreisen zwischenzeitlich die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Insoweit gelten dort dann verschärfte Bedingungen:

  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
  • Sport darf im Freien nur noch kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden (§ 13 Ziff. 8 CorVO).
  • Auf weitläufigen Sportanlagen, zu denen Flugplätze/Modellflugplätze gehören, können auch mehrere Gruppen (§ 9 (1) CorVO) individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
  • Es gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr.

Für den Betrieb an den Flugplätzen und in den Vereinen gelten also weiter die Inhalte, die der BWLV bereits am 29. März 2021 veröffentlicht hatte. 

Wichtig: Hierbei müssen stets die regionale Lage in den einzelnen Landkreisen und deren Sonderregelungen berücksichtigt werden!

Wichtig ist, für den Flugbetrieb/Flugplatz ein entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen, auf dessen Grundlage der Flugbetrieb abgewickelt wird. In diesem Hygienekonzept sind die Vorgaben zu berücksichtigen, welche im Wesentlichen den Betrieb an den Flugplätzen betreffen:

§ 13 Abs. 1 Nr. 8 CorVO: Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-Individualsport im Freien an weitläufigen Außenanlagen (Flugplätze)
§ 9 Abs. 1 CorVO: Ansammlungen, fünf Personen aus maximal zwei Haushalten, bei Inzidenz über 100 maximal eine weitere Person aus einem anderen Haushalt

Die jetzige Fassung der Corona-Verordnung gilt vorerst bis 16. Mai 2021.

Weitere Infos – wie bisher – sowie umfangreiche FAQ, finden Sie unter dem bekannten Link:

Weiterführende Infos gibt es zudem in der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: 

Notabsprung-Seminar für Piloten

Am Wochenende 10./11. August bietet der BWLV am Flugplatz Tannheim einen Lehrgang zum Thema Notabsprung an.

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Tag des Luftsports mit Flugzeugtaufe

Am Samstag, 8. Juni 2024, ab 10 Uhr sind alle Luftsportlerinnen und Luftsportler aus dem BWLV herzlich auf die Hahnweide eingeladen!

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