Drei Windkraftprojekte in Flugplatznähe gestoppt

Von den zahlreichen flugplatznahen Windkraftprojekten, die im Land derzeit in Planung sind, wurden im September drei gestoppt. Am Flugplatz Klippeneck entschieden sich die Bürger der Gemeinde Balgheim in einem Bürgerentscheid gegen eine Verpachtung der Flächen für die Windkraft. Am Flugplatz Stahringen hat der Projektierer auf dem Kirnberg - die Gemeinde Steißlingen - aus vielfältigen Gründen aufgegeben. Die Ernennung der Höhlen- und Steinzeitkunst im Ach- u. Lonetal zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli bedeutete zudem das Aus für zwölf Windkraftanlagen im Teichhau südlich des Flugplatzes Giengen/Brenz.

Da neue gesetzliche Regelungen, welche die Windkraftanlagen und deren neue, enorme Bauhöhen berücksichtigen, immer noch fehlen, muss in jedem Einzelfall mühsam mit den Luftfahrtbehörden und Vorhabensträgern verhandelt werden, um die Hindernisfreiheit an den Flugplätzen aufrecht zu erhalten. Im Folgenden die Fälle, in denen sich – unter anderem auch dank der Mitwirkung des BWLV - neue und für die Flugplätze positive Entwicklungen ergeben haben:

Flugplatz Stahringen
Das Landratsamt Konstanz hat - auf Antrag der Firma Solarcomplex AG - das Ruhen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Kirnberg (Steißlingen) für voraussichtlich zwei Jahre bestätigt. Als Gründe geben die agierenden Projektierer die „derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (EEG 2017 sowie natur-und artenschutzrechtliche Vorgaben)“ an.

Es gab zahlreiche behördliche Bedenken, die der Vorhabensträger nicht ausräumen konnte. Parallel hierzu entwickelte sich ein breiter öffentlicher Widerstand - mehr als 3.000 Unterschriften gegen das Projekt machen dies deutlich.

Die luftrechtliche Betrachtung der strittigen Windkraftplanung stützte sich einerseits auf eine umfangreiche Stellungnahme der Flugsportvereinigung Radolfzell und bezog sich ferner auf das Turbulenzgutachten der FH Aachen vom 15. Dezember 2015. Der Vorhabensträger hatte mit einem luftrechtlichen Gegengutachten versucht, dies zu entkräften, was wiederum ein ergänzendes Gutachten der FH Aachen erforderlich machte. Hier wurde deutlich, dass das Projekt den Flugbetrieb massiv erschwert hätte.

Neben der lufttrechtlichen Kritik beim Genehmigungsantrag zeigten sich weitere eklatante Mängel, die einer Projektgenehmigung entgegenstanden. So wurde im Verlauf des Verfahrens etwa durch den Einsatz von Bürgern und Ornithologen deutlich, dass Vögel durch den Bau stark gefährdet gewesen wären. Insbesondere der Rotmilan überfliegt den Bereich der geplanten Windräder praktisch täglich und wäre damit akut bedroht. Zudem liegt der Kirnberg auf einer wichtigen Vogelzugroute. Auch in Sachen Landschafts- und Denkmalschutz sowie Schallschutz erfüllte der Vorhabensträger die Forderungen der Behörden nicht. Nicht zuletzt erwies sich die Wirtschaftlichkeit des Projekts als fragwürdig: Seit Anfang 2017 hat die Bundesregierung bei der Vergütung der Windkrafteinspeisung mehr Wettbewerb durchgesetzt und die Förderungskosten für die Zukunft drastisch reduziert. Die Bewerbung für den Kirnberg und andere Schwachwindprojekte in Süddeutschland sind dabei durchgefallen.

Flugplatz Klippeneck 
Die Gemeinde Balgheim hatte überraschend in Zusammenarbeit mit dem Vorhabensträger Enercon am Ende 2016 in einer öffentlichen Veranstaltung eine Windkraftplanung für vier Windkraftanlagen östlich des Klippenecks vorgestellt. Das Planungsgebiet war weder vom Regionalverband Heuberg noch vom Gemeindeverband Spaichingen, zu dem Balgheim gehört, beplant worden. Somit greift § 35 Baugesetzbuch – das heißt, es findet eine Privilegierung der Windkraft statt. Eine Konsultation mit der Luftfahrtbehörde hatte seitens des Vorhabensträgers nicht stattgefunden. Wäre das Projekt durchgesetzt worden, wären die Auswirkungen auf den Flugbetrieb am Klippeneck erheblich gewesen.

Die Stellungnahme des BWLV als Flugplatzbetreiber wurde am 2. Juni 2017 auf den Weg gebracht. Die Bürgerinitiative gegen die Windkraft, die sich vor Ort gebildet hatte, organisierte Informationsveranstaltungen, sammelte Unterschriften, entwarf Flugblätter, schrieb Leserbriefe und zog Fachleute heran. Sie hatte einen Bürgerentscheid durchgesetzt, der zeitgleich mit der Bundestagswahl am 24. September 2017 in der Gemeinde Balgheim zur Windkraftplanung auf den Gemeindeflächen stattfand. Bei diesem votierten 57,6 Prozent der Wahlberechtigten gegen die Windkraft. Dieser Bürgerentscheid beschäftigte die Bevölkerung stark, was auch an der großen Wahlbeteiligung in Höhe von 83,5 Prozent abzulesen ist.

Flugplatz Giengen/Brenz
Der Verein hat keinen Windenflugbetrieb, da er sich nahe an der Autobahn befindet (Seilabwurfgefahr). Deshalb ist dort nur Flugzeugschlepp möglich, der wegen des Startbahngefälles nach Süden erfolgen muss. Die Hindernisfreiheit in den Flugzeugschleppstrecken ist für diesen Flugplatz darum von besonderer Bedeutung. Zudem hätte eine Verlegung der Flugrouten in Wohngebiete hinein erhebliche Lärmbelastungen für die Bevölkerung bedeutet. Die Windkraftplanungen dort hätten die Flieger also in ganz besonderem Maße getroffen.

Der Vorhabensträger EnBW hatte beim Gutachter airsight GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben.  In mehrfachen Verhandlungen waren zuletzt im Ergebnis von fünf verschiedenen An- und Abflugvarianten unter Anwendung des NfL 847-16 und des Gutachtens der FH Aachen mit sieben Rotordurchmesser Windkraftanlagenabstand auf dem Tisch, die allerdings erneute Schallgutachten erforderlich machten.

Mittlerweile scheiterte das Windkraft-Projekt aber aus anderen Gründen: Das Landesamt für Denkmalpflege hatte mit denkmalschutzrechtlichen Belangen den Schutz der dort angesiedelten Eiszeithöhlen geltend gemacht. Eine große Rolle gespielt hatte hierbei die Ernennung der Höhlen- und Steinzeitkunst im Ach- u. Lonetal zum UNESCO-Weltkulturerbe im Juli. Dies hat letztlich das Aus für die Windkraftplanung bewirkt. Somit sind auch für die Giengener Flieger vorläufig weiterhin ihre An- und Abflugrouten gesichert.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Die Luftsportverbände – allen voran der BWLV – setzen sich nicht per se gegen den Einsatz erneuerbarer Energien und insbesondere der Windenergie. Dort aber, wo die Planungen in Sachen Windkraft den berechtigten Interessen des Luftsports entgegenstehen und diesen in seiner Sicherheit und Existenz gefährden, wird der BWLV im Schulterschluss mit den anderen Luftsportverbänden diesen Entwicklungen entschieden entgegenwirken.

Die Luftfahrtverbände und der BWLV fordern bei der Neufassung der luftrechtlichen Bestimmungen deshalb dringend Folgendes, um die Flugsicherheit aufrecht zu erhalten: 

1. Der sogenannte turbulente Nachlauf der Windkraftanlagen (WKA) muss berücksichtigt werden. Ein Abstand von mindestens sieben Rotordurchmessern ist bei Planungen zwingend erforderlich.
2. WKA müssen als „dynamischen Hindernis“ anerkannt und berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu statischen Hindernissen ergeben sich hier ganz andere Gefahren für Piloten.
3. Es muss eine Änderung der Abstandsbemessung auf Rotordurchmesser geben, um der wachsenden Größe der Rotordurchmesser Rechnung zu tragen.
4. „Umzingelungseffekte“ im Gegenanflug müssen verhindert werden, der Einflugbereich in den Gegenanflug von Motorflugzeugen in Platzrundenhöhe ist von Hindernissen freizuhalten. Ansonsten ist die Flugsicherheit nicht mehr garantiert (siehe auch Unfallbericht der BFU Nr. 3X035-13 vom 15. Mai 2013)
5. Es muss eine Korrektur der „Isometrie“ durch Erweiterung der äußeren Übergangsfläche in der Weise erfolgen, dass die WKA nicht in die Übergangsfläche hineinragen.
6. Ein Segelflug-Übungsbereich im Gleitwinkel 1:20 in Abhängigkeit von Windenschlepphöhe muss sichergestellt sein.
Der BWLV wird sich auch bei dem Thema weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für seine Luftsportler einsetzen. Unter jung(at)bwlv.de können sich Vereine an den BWLV wenden und erhalten dort Beratung und Unterstützung.
Text: Hansjörg Jung, BWLV-Präsidialrat für Natur- und Umweltschutz und Beauftragter für Windenergie

 

 

In dieser Visualisierung hat der Landschaftsplaner Ulrich Bielefeld deutlich gemacht, wie die geplanten Windräder östlich des Klippenecks aussehen würden. Diese hätten den Flugbetrieb auf dem Klippeneck deutlich beeinträchtigt

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