Fliegen in den französischen Alpen: Vorgegebene Flughöhen beachten!

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Der französische Segelflugverband FFVV hat ein Rundschreiben verfasst, in dem er alle - auch ausländischen - Piloten auffordert, beim Fliegen in den Französischen Alpen unbedingt die vorgegebenen Flughöhen zu beachten.

Der französische Segelflugverband FFVV hat ein Rundschreiben verfasst, in dem er alle - auch ausländischen - Piloten auffordert, beim Fliegen in den Französischen Alpen unbedingt die vorgegebenen Flughöhen zu beachten. Darin heißt es unter anderem: "An sehr guten Wellenflugtagen in den Alpen kommt es immer wieder vor, dass sowohl französische, als auch ausländische Segelflugzeugpiloten die maximal zulässige Flughöhe (FL 195 in der LTA Alpes) überschreiten und dabei ein großes Kollisionsrisiko mit den im oberen Luftraum C fliegenden Flugzeugen der kommerziellen
Luftfahrt verursachen."

Bereits geringfügige Höhenüberschreitungen reichten aus, um das Segelflugzeug in eine von Jets genutzte Höhe zu bringen. "Ein Zusammenstoß mit einem Passagierflugzeug hätte nicht nur dramatische Folgen, er würde vielleicht auch das Ende des Segelflugs, wie wir ihn aktuell betreiben, bedeuten. Wir stehen also alle gemeinsam in der Verantwortung", heißt es in dem Schreiben weiter.

Der BWLV unterstützt den FFVV mit dessen Hinweis, der für mehr Sicherheit im Luftraum sorgen soll und fordert alle Piloten auf, sich unbedingt an die Vorgaben zu halten. Das Rundschreiben (hier detailliert und im Wortlaut abrufbar) enthält neben der Aufforderung auch einige Verhaltenstipps zum Fliegen in den Französischen Alpen sowie Sicherheitsplakate in verschiedenen Sprachen, eine Karte der nutzbaren Flughöhen in den Alpen, eine Umrechnungstabelle für die Ermittlung der FL in Abhängigkeit des Tages-QNH sowie ein Briefing über die Wellenfluggebiete. Diese Materialien stehen auch im Blog der Luftraumkommission zum Download bereit

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