Die verheerende Hochwasser-Katastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat auch Auswirkungen auf den Luftverkehr: Wegen der Hochwasserlage im Raum Eifel hat das Bundesverkehrsministerium kurzfristig ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Bad Neuenahr“, eingerichtet.
Näheres dazu gibt es in der NfL 2021 1 2278. Zudem informiert die Deutsche Flugsicherung (DFS) unter anderem anhand von verschiedenen Kartenausschnitten weiterführend hier auf ihrer Internetseite.
Abgesehen davon bitten die betroffenen Landesluftfahrtverbände, auf alle Arten von "Touristen- oder Gafferflügen" in die Hochwassergebiete zu verzichten. Die Gefahr, dass solche Flüge dringend benötigte Rettungs- und Unterstützungsmaßnahmen stören, sei sehr groß, darum seien diese - nicht zuletzt auch aus Gründen der Pietät - zu unterlassen.