Große Zustimmung im schriftlichen Umlaufverfahren

Wegen Corona war 2020 keine BWLV-Mitgliederversammlung in Präsenz möglich - Schriftliche Abstimmung als Alternative

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den BWLV getroffen: Eine Mitgliederversammlung in Präsenz war 2020 nicht möglich, sie fiel wie viele andere Veranstaltungen den Kontaktbeschränkungen zum Opfer. Darum hatte sich der Verband entschlossen, seine Mitglieder zu den wichtigsten Themen im sogenannten schriftlichen Umlaufverfahren abstimmen zu lassen. Das Ergebnis: In allen abgefragten Punkten erhielt der Verband eine beeindruckende Zustimmung. 

Das schriftliche Umlaufverfahren, für das die Vereinsvorstände alle nötigen Abstimmungsunterlagen erhielten, basiert auf Artikel 2 § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Es ermöglicht Vereinen und Verbänden, Abstimmungen schriftlich unter genau definierten Bedingungen durchzuführen, wenn eine Anwesenheit der Mitglieder wegen der aktuellen Pandemiefolgen nicht möglich ist.

Die BWLV-Mitglieder waren zur Stimmabgabe in fünf Punkten aufgefordert. Der wohl wichtigste Punkt war die Abstimmung zur Satzungsänderung, mit welcher der BWLV die Anbindung des Luftsportes an die Sportbundorganisation in Baden-Württemberg beschlossen hat. Diesem haben mehr als 90 Prozent der Mitglieder zugestimmt. Dies zeigt: Hier ist der BWLV auf dem richtigen Weg. Auch in allen weiteren Punkten wurde eine Zustimmung von weit über 90 Prozent erreicht. 

Die Ergebnisse im Einzelnen: 

TOP 1
Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2019:
Dem Antrag wurde mit 8242 Ja-Stimmen (96,36 Prozent) zugestimmt. Der Rechnungsabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde mit großer Mehrheit genehmigt. 

TOP 2
Genehmigung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 2021:
Dem Antrag wurde mit 8317 Ja-Stimmen (97,25 Prozent) zugestimmt. Der Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2021 wurde mit großer Mehrheit genehmigt.

TOP 3
Entlastung von Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019:
Dem Antrag wurde mit 8379 Ja-Stimmen (99,8 Prozent) zugestimmt. Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung wurde mit überwältigender Mehrheit Entlastung erteilt.

TOP 4:
Antrag auf Änderung der Satzung durch Einfügung von § 2 (3) in die Satzung des BWLV (Sportbund-Klausel):

Dem Antrag wurde mit 7634 Ja-Stimmen (91,11 Prozent) zugestimmt und die Satzungsänderung in § 2(3) der Satzung mit großer, satzungsändernder Dreiviertel-Mehrheit beschlossen.

TOP 5:
Wahl von zwei Rechnungsprüfern für das Geschäftsjahr 2021:

Dem Antrag wurde mit 8292 Ja-Stimmen (98,22 Prozent) zugestimmt. Michael Neudel und Horst Ehni wurden mit großer Mehrheit zu Rechnungsprüfern gewählt.

Für die Gültigkeit der Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren war eine Beteiligung von 50 Prozent erforderlich. Diese wurde mit einigen Mühen und mit Hilfe einer Telefonaktion im Vorfeld schließlich auch erreicht, sodass alle Abstimmungen innerhalb des geforderten Quorums erfolgen konnten. 

Der BWLV bedankt sich bei allen Abstimmenden für die Beteiligung an diesem Verfahren, das trotz der widrigen Bedingungen am Ende erfolgreich stattfinden konnte. Die hohe Zustimmung zeigt, dass die Arbeit des Verbandes von den Mitgliedern geschätzt wird. Auch dafür dankt der BWLV seinen Mitgliedern sehr herzlich und sieht dies als Ansporn, sich weiterhin für den Luftsport stark zu machen.

Der BWLV hofft dennoch, dass sich das Vereins- und Verbandsleben zunehmend normalisiert und die nächsten anstehenden Abstimmungen und Entscheidungen wieder in Präsenz stattfinden können. Deshalb plant der Verband seine Mitgliederversammlung für kommenden Herbst, und zwar am Sonntag, 17. Oktober 2021 (siehe auch separate Ankündigung in den News). 

Ziel ist es, sich dann wieder auf persönlicher Ebene begegnen zu können, Kontakte zu pflegen und miteinander über die besten Lösungen für den Luftsport diskutieren zu können. 
 

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