Wichtiges Update: Auch Pilotenlizenzen für Luftsportler werden pauschal verlängert

Die Landesluftfahrtbehörde hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Fristenverlängerungen für nicht gewerbliche Lizenzen und Berechtigungen regelt.

Im Nachgang der Allgemeinverfügung zur Verlängerung von gewerblichen und beim Luftfahrtbundesamt (LBA) geführten Berechtigungen und Lizenzen, die das Luftfahrtbundesamt vor einigen Tagen erlassen hatte, haben nun erfreulicherweise auch die Landesluftfahrtbehörden nachgezogen: Inzwischen liegt eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart vor, welche auch die Fristenverlängerung für nicht gewerbliche Lizenzinhaber vorsieht.

Damit ist sichergestellt, dass auch Luftsportler in den nächsten Monaten nicht um ihre Lizenzen bangen müssen, solange der Flugbetrieb weiter ausgesetzt ist.

Dazu hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Mitteilung herausgegeben, die hier (bitte klicken) zu finden ist.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist auf der Seite des Regierungspräsidiums nachzulesen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Seiten/default.aspx

Bitte beachten: Die Allgemeinverfügung regelt die Fristenverlängerungen sehr detailliert und sieht auch Einschränkungen vor. Darum sollte diese sehr sorgfältig gelesen und dementsprechend gehandelt werden!

Achtung: Wer die Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, muss zwingend diese Allgemeinverfügung beim Fliegen mitführen!

Zur Erinnerung: Die Luftfahrtbehörden in Europa und Deutschland hatten erfreulich schnell auf die Bemühungen der Luftfahrtverbände reagiert: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten hatten sich zügig geeinigt, dass Lizenzen und Berechtigungen von Piloten und Technikern pauschal verlängert werden können. Dies galt vorrangig zunächst für die gewerbliche Fliegerei.

Die Allgemeinverfügungen des LBA für Piloten in seinem Zuständigkeitsbereich gibt es hier:
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Ausnahmeregelungen_Corona.html

Das Luftsportgeräte-Büro (LSG-B) im DAeC hat in Abstimmung mit den anderen beauftragten Verbänden, dem Deutschen Ultraleichtflugverband und Deutschen Fallschirmsportverband, ebenfalls Fristenverlängerungen bekanntgegeben.

Hier gibt es die entsprechenden Bekanntgaben:
Fristverlängerung: Lizenzen, Berechtigungen und Prüfungen für Ultraleichtflug
Fristverlängerung: Lizenzen, Berechtigungen, Prüfungen für den Bereich Sprungfallschirme

Allen beteiligten Behörden sowie den nationalen Luftfahrtverbänden wie DAeC und AOPA, die an diesem schnellen und unbürokratischen Prozess beteiligt waren, spricht der BWLV seinen herzlichen Dank aus. Insbesondere geht ein Dank für die konstruktive Zusammenarbeit an die Landesluftfahrtbehörden (Verkehrsministerium und Regierungspräsidium Stuttgart), mit denen der BWLV im ständigen Dialog ist.

Der BWLV wird weiterhin zum Sachstand berichten.

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