Ausbildungsmöglichkeiten

Der BWLV ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart zugelassene Approved Training Organisation (ATO). Die Flugausbildung in Baden-Württemberg erfolgt in den angeschlossenen Luftsportvereinen.

Mit dem ATO-Zeugnis Nr. DE.BW.ATO.101 darf der BWLV folgende Ausbildungslehrgänge nach Part-FCL anbieten:

  • Motorflug LAPL(A)/PPL(A)
  • Segelflug SPL
  • Freiballon BPL
  • Nachtflugberechtigung
  • Klassenberechtigungen SEP und TMG
  • Kunstflugberechtigung SPL und PPL
  • Schleppflugberechtigung mit/ohne Fangschlepp
  • Lehrberechtigungen SPL, BPL, PPL, LAPL(A), CRI(A)

Die Vereine bilden zum Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen aus, für die sie vom BWLV zugelassen sind. Hierzu hat der Verein die notwendigen Voraussetzungen dem Verband nachzuweisen.

Für die Durchführung der Ausbildung sind das Ausbildungshandbuch (AHB) und das Betriebshandbuch (BHB) der ATO des BWLV e.V. und die gesetzlichen Vorschriften verbindlich. Zugelassene Vereine erhalten den Zugang zu den Handbüchern für den Download. Weitere Anfragen richten Sie bitte an den Ausbildungsverantwortlichen der Geschäftsstelle des BWLV.

Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer wird weiterhin nach nationalem Recht (§ 42 ff LuftPersV) durchgeführt und erfolgt aufgrund der Genehmigung durch das Luftsportgeräte-Büro beim DAeC.

Allgemeines

  • LuftPersV

    Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2014.

  • AMC und GM

    für Part FCL