Der BWLV ist eine vom Regierungspräsidium Stuttgart zugelassene Approved Training Organisation (ATO). Die Flugausbildung in Baden-Württemberg erfolgt in den angeschlossenen Luftsportvereinen.
Mit dem ATO-Zeugnis Nr. DE.BW.ATO.101 darf der BWLV folgende Ausbildungslehrgänge nach Part-FCL anbieten:
Die Vereine bilden zum Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen aus, für die sie vom BWLV zugelassen sind. Hierzu hat der Verein die notwendigen Voraussetzungen dem Verband nachzuweisen.
Für die Durchführung der Ausbildung sind das Ausbildungshandbuch (AHB) und das Betriebshandbuch (BHB) der ATO des BWLV e.V. und die gesetzlichen Vorschriften verbindlich. Zugelassene Vereine erhalten den Zugang zu den Handbüchern für den Download. Weitere Anfragen richten Sie bitte an den Ausbildungsverantwortlichen der Geschäftsstelle des BWLV.
Die Ausbildung zum Luftsportgeräteführer wird weiterhin nach nationalem Recht (§ 42 ff LuftPersV) durchgeführt und erfolgt aufgrund der Genehmigung durch das Luftsportgeräte-Büro beim DAeC.