Praxisrelevante und abwechslungsreiche Inhalte werden hier behandelt, aber auch jede Menge Handwerkszeug und Tipps, die für einen guten Jugendleiter wichtig sind, werden vermittelt und ausgetauscht. Während des Lehrgangs haben alle Jugendleiter der baden-württembergischen Luftsportvereine - und alle, die es noch werden wollen - die Möglichkeit, sich offiziell zu einem Jugendleiter ausbilden zu lassen.
Die Einheiten bei diesem Lehrgang sind sowohl an den Richtlinien der JuLeiCa ausgerichtet, aber vor allem auch darauf ausgelegt, konkretes Handlungswissen und relevante Themen aus der Praxis des Vereinsbetriebs zu vermitteln. Dieses kann dann direkt im Verein und in den Jugendgruppen angewandt werden und die Arbeit als Jugendleiter/in erleichtern.
Ziel ist es, den Jugendleitern Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zur verantwortlichen Gestaltung von Angeboten in der Jugendarbeit aufzuzeigen und im Austausch mit anderen Jugendlichen und qualifizierten Referenten eine Idee zu bekommen, was einen Jugendleiter – vor allem im Luftsport – auszeichnet.
Eines der wichtigsten Elemente des Lehrgangs ist auch die Möglichkeit des Austausches zwischen den Jugendleitern der verschiedenen Vereine. Es wird häufig unterschätzt, dass der Austausch von Erfahrungen einen der größten Stellenwerte haben sollte, denn vor allem aus der Praxis der Jugendleiter selbst kann am meisten gelernt werden.
Der Lehrgang wird vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) als Basisstufe für die Jugendleiterlehrgänge anerkannt – weitere Lehrgänge zur Aufbau- und Lizenzstufe als Jugendleiter können über den WLSB besucht werden.
Termin: Sonntag, 27. Oktober, bis Donnerstag, 31. Oktober 2024
Infos zu Kosten und zur Anmeldung per Vereinsflieger.de gibt es dann rechtzeitig vorab.
Ansprechpartner (gerne auch bei Fragen): Tina Gaßmann, gassmann@bwlv.de.
(B) Der Lehrgang fällt unter die Regelung des Bildungszeitgesetzes (BzG). Das heißt, die Teilnehmer können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung beantragen. Näheres hierzu gibt es hier auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen – der Antrag auf Freistellung laut BzG muss mindestens neun Wochen vorher eingereicht werden.