Nach Änderung der LuftGerPV sind nun auch für Annex-I-Luftfahrzeuge die Regelungen der VO(EU) 1321/2014, und damit auch der Teil-ML, anzuwenden. 2022 werden daher die nationalen CAMO- und Instandhaltungsgenehmigungen des BWLV in die nationale LBA.CAO.9542 überführt.

Auch für Annex-I-Luftfahrzeuge gelten jetzt die im Handbuch CAE beschriebenen Verfahren, eine entsprechende Handbuchergänzung geben wir nach Genehmigung durch das LBA im Laufe dieses Jahres heraus.

Die Prüfung der Lufttüchtigkeit ist zwingend auf dem nachstehenden LBA-Formblatt 15c Ausgabe 1 (22-01-28) zu dokumentieren. 

Außerdem können bereits die Vorlagen für den Lufttüchtigkeitsprüfbericht und die Freigabebescheinigung (CRS) mit der neuen Genehmigungsnummer verwendet werden.