Die Bauvorschriften für Startwinden unterliegen der Aufsicht der Bundeskommission für Technik DAeC. Es ist die jeweils aktuellste Version gültig.
Im Moment gültig ist Ausgabe Juli 2010 (Rev 02_14-04-2012).
Ausfüllbares pdf des BWLV-Startwinden-Prüfberichts.
Der Windenprüfer beurteilt die Betriebstüchtigkeit der Winde anhand des Startwinden-Prüfberichts incl. der Funktionsprüfung.
Stand April 2021.
Der Windenprüfer stellt nach erfolgreicher Prüfung der Winde das Betriebstüchtigkeitszeugnis aus.
(Stand 05/2021)