Der Luftraum ist für ALLE da!

Unter diesem Motto wurde der Arbeitskreis Sektoren (AKS) im BWLV im November 1989 in Metzingen gegründet. 42 Vereine im Umkreis von 40 Kilometer um Stuttgart haben sich darin zusammen geschlossen, um den für sie lebenswichtigen“ Luftraum zu erhalten.

Die Nutzung der äußeren Segelflugsektoren "ALB Nord", "ALB WEST", "ALB Süd", "ALB Ost", "NAGOLD", "SCHWARZWALD", "GÖPPINGEN"  und "HORNBERG" erfolgt flexibel über eine basisorientierte Höhenfreigabe durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) in Abstimmung mit den Segelfliegern (Segelflug-ATIS 134,505 MHz).

Die inneren Sektoren wie "HAHNWEIDE", "POLTRINGEN 1", "POLTRINGEN 2", "MALMSHEIM", "LUDWIGSBURG", "JÄGERHAUS I", "JÄGERHAUS II" und "WELZHEIM" werden über die auf den Fluggeländen stationierten Segelfluggruppen aktiviert (Betriebsabsprache).

Die Zusammenarbeit mit der DFS hat sich bereits seit Jahren bestens bewährt. Zwischenzeitlich wurde diese flexible Handhabung der Höhenfreigaben als „Stuttgarter Modell“ bundesweit bekannt und diente auch als nachahmungswertes Verfahren im Umfang zwischen Segelflugbetrieb im unmittelbaren Nahbereich eines internationalen Flughafen. An weiteren Verkehrsflughäfen wurden Segelflugsektoren nach dem Stuttgarter Vorbild eingerichtet.

Die Nutzung der Sektoren wird nachfolgend in einer Kurzfassung erläutert, auch für  Streckenflugpiloten von außerhalb der Region. Die lateralen Grenzen sind auf der Karte ersichtlich.

Die strikte Beachtung der Sektorenregelungen dient zur Erhaltung unseres Luftraumes!