(B) Die Ausbildung zum FI(S) 2025

Übersicht
Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband führt jährlich einen Lehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung als Segelfluglehrer durch. Diese Ausbildung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 2020/358 und den dazugehörigen AMC/GM.

Voraussetzungen der Anwärter 

  • mindestens 18 Jahre
  • gültige SPL-Lizenz
  • 100 Stunden nach Erteilung der SPL-Lizenz (ohne TMG)
  • 200 Starts nach Erteilung der SPL-Lizenz (ohne TMG)
  • mindestens 30 Starts (Flugzeugschlepp) nach Erteilung der SPL-Lizenz
  • mindestens 50 Starts (Windenschlepp) nach Erteilung der SPL-Lizenz
  • Windenfahrerausweis

Zusätzliche Voraussetzungen:
•    gute fliegerische Begabung
•    fundiertes theoretisches Fachwissen (mindestens SPL-Prüfungswissen)
•    guter fliegerischer Erfahrungsschatz
•    gute Auffassungsgabe
•    Verantwortungsbewusstsein
•    Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen
•    Zuverlässigkeit, Kontaktfähigkeit, Kameradschaftlichkeit
•    gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
•    langfristige Verfügbarkeit als Fluglehrer im Verband

Zeitlicher Ablauf:

  • Anmeldeschluss: 15. Januar 2025
  • Fachwissen-Wochenende vom 21. bis 23. Februar 2025, Klippeneck
  • Pädagogik-Wochenende vom 14. bis 16. März 2025, Klippeneck
  • Vorabbeurteilung bis zum 31. Juli 2025
  • Praktischer Ausbildungslehrgang mit Kompetenzbeurteilung vom 30. August bis maximal 12. September 2025, Klippeneck (je nach Wetter und Teilnehmerzahl)

Kosten:
Die Kosten für BWLV-Mitglieder betragen 2.000 Euro.
Darin sind die gesamte theoretische und praktische Flugausbildung (inklusive Prüfungsflüge und Prüfungsgebühren) während des Lehrgangs sowie die Übernachtung mit Frühstück im Gästehaus Klippeneck enthalten. Nach erfolgter Anmeldung und Bestätigung des Lehrgangsplatzes werden bei Nichtteilnahme oder Abbruch der Ausbildung anteilige Kosten fällig.

Kompetenzbeurteilung: 
Während der praktischen Ausbildung wird eine Kompetenzbeurteilung (mündliche Prüfung, Lehrprobe, praktische Prüfung) durchgeführt. Ist diese bestanden, erteilt die Behörde auf Antrag eine Lehrberechtigung mit zunächst eingeschränkten Rechten (restricted privileges). 

Bildungszeit:

Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen, die mit (B) gekennzeichnet sind, fallen unter die Regelung des Bildungszeitgesetzes (BzG). Das heißt, die Teilnehmer können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung beantragen. Näheres hierzu auf der BWLV-Homepage sowie unter www.bildungszeit-bw.de. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen: der Antrag auf Freistellung muss mindestens neun Wochen vorher eingereicht werden! 

Anmeldung: 
Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger.de. (Mein Profil > Seminarangebote > Fluglehrerausbildung Segelflug FI(S) (AUS-0124). Das Formular für den Nachweis der Voraussetzungen ist dort hinterlegt. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt ist per E-Mail an Bernd Heuberger (heuberger@bwlv.de) zu senden.

Änderungen vorbehalten.

Text: Harald Ölschläger, Verbandsausbildungsleiter (oelschlaeger@bwlv.de)