Vereinsrecht und Corona - was jetzt für Vereine wichtig ist

Mit Bundesgesetz vom 27.März 2020 wurden wegen der Corona-Krise Verfahrenserleichterungen im Vereinsrecht eingeführt, über die der BWLV bereits in der April-Ausgabe seiner Verbandszeitschrift "der adler" informiert hatten. Diese Verfahrenserleichterungen sind nun durch Verordnung des Bundesjustizministeriums verlängert worden bis zum 31. Dezember 2021.

Die Verfahrenserleichterungen können den Vereinen in den kommenden Monaten insbesondere hilfreich sein im Zusammenhang mit der Abhaltung von Mitgliederversammlungen bzw. mit der Abfassung von notwendigen Mehrheitsbeschlüssen im Verein, welche ggf. auch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen können. Der Verbandsjustitiar Dieter Rauscher hat die Regelungen zusammengefasst und hierzu Erläuterungen formuliert. Diese sind hier in einem Dokument abrufbar (bitte klicken).