FI(A)-Fluglehrerausbildung

Die Ausbildung zum FI(A) 2024

Die Verbandsflugschule des BWLV richtet für das Jahr 2024 wieder einen FI(A)-Lehrgang aus. Der Lehrgang findet als geschlossener Lehrgang statt, er besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Die Grundlagen der FI(A)-Ausbildung sind in der Verordnung der EU Nr. 1178/2011 dargestellt. Weitergehende Informationen stehen in „Vereinsflieger.de“ zur Verfügung. 

Voraussetzungen FI(A)-Lehrgang
Die Voraussetzungen für den Erwerb einer FI(A)-Lehrberechtigung sind in der Verordnung (EU) 1178/2011 FCL.915 und FCL.915.FI beschrieben.

Diese sind unter anderem:

  • der Bewerber für eine Lehrberechtigung muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • mindestens im Besitz einer PPL(A) sein (kein LAPL(A)), sowie mindestens 150 Flugstunden als verantwortlicher Pilot nachweisen,
  • im Falle einer FI(A) für den PPL(A) im Besitz der theoretischen Kenntnisse einer CPL sein.
  • im Falle einer FI(A) „LAPL ONLY“ entfällt die Voraussetzung einer CPL-Theorie.
  • mindestens 30 Flugstunden auf der Flugzeugkategorie nachweisen, auf welcher der Lehrgang absolviert wird. Der Lehrgang des BWLV kann entweder mit einem SEP(land) oder TMG-Luftfahrzeug durchgeführt werden. Fünf dieser Flugstunden müssen während der letzten sechs Monate vor dem in der FCL.930.FI (a) genannten Vorab-Testflug absolviert worden sein.
  • mindestens zehn Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben. Diese müssen durch einen Fluglehrer FI(A) oder eine entsprechende Lizenz bestätigt werden.
  • mindestens 20 Stunden VFR-Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300 NM, mit zwei Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen.
  • gem. FCL.930.FI müssen Bewerber innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Beginn des Lehrgangs einen besonderen Vorab-Testflug gegenüber einem gemäß FCL.905.FI (i) qualifizierten FI absolviert haben. Bei den BWLV-Lehrgängen wird dieser Testflug als Voraussetzung der Teilnahme mit einem durch die Lehrgangsleitung festgelegten FI-I durchgeführt.

Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für den Lehrgang ist am 15. Januar 2024.

Anmeldung: 
Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger.de. (Mein Profil > Seminarangebote > Fluglehrerausbildung Motorflug FI(A)) (AUS-0107) Alle weiteren Infos finden sich dort. 

Teilnehmeranzahl/Lehrgangsplatz
Aufgrund der Anzahl der Ausbilder können maximal 15 Teilnehmer an dem Lehrgang teilnehmen. Die Verteilung der Lehrgangsplätze geschieht generell in der Reihenfolge der Anmeldungen. Sollte der Lehrgang überbucht sein, behält sich der BWLV vor, die Anzahl der Teilnehmer pro Mitgliedsverein zu beschränken.

Lehrgangsgebühr
Die Lehrgangsgebühr beträgt 2.450 Euro für BWLV-Mitglieder, für Nicht-Mitglieder 2.950 Euro. Wer schon im Besitz einer Lehrberechtigung ist (gem. SFCL oder FCL), muss am Theorieblock Lehren und Lernen nicht teilnehmen, dadurch reduziert sich die Teilnahmegebühr um 200 Euro.

Fluggebühren
Fluggebühren sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. Daher sind alle Flugkosten (Flugzeug, Landegebühren, eventuelle DFS-Gebühren usw.) vom Teilnehmer selbst zu tragen!

Ausbildungsflugzeug
Jeder Teilnehmer bringt sein „eigenes“ Ausbildungsflugzeug mit und rechnet die Kosten selbst mit dem Halter ab.

Das Ausbildungsflugzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Luftfahrzeug ist in der DE.BW.ATO.101 zur Ausbildung angemeldet, bzw. wird für den Lehrgang bei der ATO gemeldet.
  • Das Luftfahrzeug ist zur PPL(A)-Ausbildung tauglich.
  • Das Luftfahrzeug ist Vollkasko versichert.
  • Der Halter des Luftfahrzeugs erklärt die Übernahme des vertraglich geregelten Selbstbehalts, bzw. entbindet die Ausbilder des BWLV.
  • Der Teilnehmer hat auf dem Ausbildungsluftfahrzeug ausreichende Erfahrung.
  • Ein eingeteilter Ausbilder hat Erfahrung auf dem Ausbildungsluftfahrzeug oder wird auf Kosten des Teilnehmers theoretisch und praktisch eingewiesen.

Lehrgangszeitraum
Alle Infos dazu gibt es in Vereinsflieger.de.

Bildungszeit
Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen, die mit (B) gekennzeichnet sind, fallen unter die Regelung des Bildungszeitgesetzes (BzG). Das heißt, die Teilnehmer können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung beantragen. Näheres hierzu auf der BWLV-Homepage sowie unter www.bildungszeit-bw.de. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen: der Antrag auf Freistellung muss mindestens neun Wochen vorher eingereicht werden! 

Änderungen vorbehalten.

Text: Oliver Bucher Fachausbildungsleiter Motorflug / Bernd Heuberger, Referat Ausbildung/Flugsicherheit