Ultraleicht
Allgemeines / gesetzliche Grundlagen
Der BWLV ist als „Verband zusammengeschlossener Ausbildungseinrichtungen“ (§§ 30-34 LuftVZO) vom Luftsportgerätebüro (LSGB) des DAeC als Flugschule für aerodynamisch gesteuerte UL registriert. (Globalausbildungsgenehmigung)
Grundlage für die Durchführung der Ausbildung ist neben den gesetzlichen Regelungen das Ausbildungshandbuch des DAeC Luftsportgerätebüros in der jeweils gültigen Fassung.
Hier finden Sie das Ausbildungshandbuch!
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Sammlung von Formularen für den Bereich UL aus dem Luftsportgerätebüro des DAeC: Hier klicken!
Ausbildung UL
- Merkblatt: Voraussetzungen zur Ausbildung von Ultraleichtflugzeugführern
- Merkblatt: Änderungen im Ausbildungsbetrieb
- Pyrotechnische Einweisung
- Prüfungsfragen "Pyrotechnik"
- Merkblatt: Theoretische Prüfung durch den Vereinsausbilder
- Merkblatt: Praktische Prüfung durch den Vereinausbildungsleiter
- Merkblatt: Motor-/Motorsegleführer zum UL-Piloten
- Merkblatt: Segelflieger zum UL-Pilot
- Merkblatt: Vom Fußgänger zum Pilot