Selbsterklärte Instandhaltungsprogramme und
Vorlagen der Instandhaltungsprogramme des BWLV-Technischen Betriebs
Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, dass Halter ein selbsterklärtes Instandhaltungsprogramm erstellen und sich selbst genehmigen. Auch dabei müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden und nicht alles ist möglich.
Weitere Informationen und Vorlagen finden sich beim DAeC auf der Homepage.
Vorlagen der Instandhaltungsprogramme des BWLV-Technischen Betriebs
Seit der Genehmigung des geänderten Handbuchs unseres EASA-Instandhaltungsbetriebs und der CAMO+ haben wir auch die Möglichkeit Instandhaltungsprogramme zu genehmigen. Die IHPs im Download sind als Vorlage zu verwenden, wenn ein IHP über den BWLV genehmigt werden soll.
Änderungen an den Vorlagen sind, nur in begründeten Ausnahmefällen und vorheriger Rücksprache mit der Prüfleitung, möglich.
Wenn ein IHP über den BWLV genehmigt werden soll, muss der Vertrag "CAMO Halter Vereinbarung IHP" ebenfalls unterschrieben mit eingreicht werden.
Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, dass der Halter mittlerweile auch ein "Selbsterklärtes IHP" erstellen kann. Dieses muss dann jeweils jährlich vom Prüfer im Rahmen der Lufttüchtigkeitsprüfung auf Plausibilität überprüft werden. Im Gegenzug entstehen keine Kosten.
Weiterhin können IHPs beim LBA genehmigt werden. Die Kosten dafür haben sich nicht verändert.
IHPs-Instandhaltungsprogramme
- Unterlagen zu Selbst-IHPUnterlagen zur Veranstaltung zu selbsterklärten IHP am 3.9.2016 in den Räumen des Aeroclub Stuttgart e.V.
- IHP-Vorlage für SegelflugzeugeIHP Segelflugzeug, Stand Juli 2016
- Vorlage IHP-Vertrag zwischen Halter und BWLVCAMO IHP Vertrag, Stand Juli 2016
- IHP-Vorlage für MotorseglerIHP Motorsegler, Stand Juli 2016