Die Situation mit den Instandhaltungsprogrammen hat sich seit Einführung des Part-ML am 24.03.2020 geändert.
Eine Änderung ist, dass das IHP mittlerweile AMP genannt wird auf Basis des englischen Originaltextes
Aircraft Maintenance Program. Weiterhin liest man aber auch den Begriff IHP.
Das LBA genehmigt für ELA1-Luftfahrzeuge keine AMP mehr.
Es gibt entweder die Möglichkeit, ein selbsterklärtes AMP auszufüllen und zu verwenden oder sich ein AMP bei einem Betrieb genehmigen zu lassen, der das Privileg hat, dieses zu tun. Der BWLV hat dieses Privileg nicht mehr und wird es auch nicht mehr beantragen.
Der Bundesausschuss Technik hat nach den Vorgaben im Part-ML eine neue Vorlage für ein AMP erstellt. Auf der Homepage des DAeC sind zwei Beispiele für ein AMP hinterlegt (unter > Fachbereiche > Luftfahrttechnik und -betrieb).
Bisherige Instandhaltungsprogramme in Form der IHP-Vorlagen können nicht mehr verwendet werden. Für jedes Luftfahrzeug muss es gemäß Part-ML ein Instandhaltungsprogramm in Form der AMP-Vorlage geben.