Liste anerkannter Prüfer

Die Liste der anerkannten Prüfer des Luftfahrt-Bundesamtes und der Luftfahrtbehörden der Länder sind zentral beim LBA zu finden. Unter nachfolgendem Link können Sie direkt auf die aktuellen Listen zugreifen und erhalten Informationen zu dem gesuchten Prüfer.

Aktuelle Prüferlisten

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung erfolgt nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Ausbildung und Bestehen der Prüfung. Die Schulungsunterlagen müssen dem Prüfer vorgelegt werden.

Praktische Prüfungen werden von durch die Luftfahrtbehörde anerkannten Prüfern abgenommen zum Erwerb einer Lizenz oder einer Berechtigung sowie zum Erhalt oder der Erneuerung einer Berechtigung.

Bei Prüfungen zum Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung wird der Prüfer durch die Luftfahrtbehörde bestimmt, bei Befähigungsprüfungen zum Erhalt oder der Erneuerung einer Berechtigung kann sich der Prüfungskandidat einen der anerkannten Prüfer auswählen. Vor Prüfungen zur Erneuerung von Erlaubnissen und Befähigungsprüfungen zum Erhalt bzw. der Erneuerung einer Lehrberechtigung sollte man sich mit der Luftfahrtbehörde in Verbindung setzen, um alle Voraussetzungen insbesondere im Falle von Erneuerungen abzuklären (Genaueres hierzu in der NfL 2-192-15.)

Der Prüfling muss nachweisen, dass er

  • das Flugzeug innerhalb der Grenzwerte bedienen kann,
  • alle Manöver mit Sicherheit und Exaktheit ausführen kann,
  • alle Übungen kennt und mit Voraussicht ausführen kann,
  • sein Wissen gezielt einsetzen kann.

Die Prüfung besteht aus:

  • Vorflugkontrolle
  • Sichere Startdurchführung in der gewählten Startart
  • Sichere Bedienung des Flugzeuges
  • Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle
  • Kurvenflug mit 30° und 45° Schräglage
  • Erfliegen von vorgegebenen Kompasskursen
  • Langsamflug, Verhindern von Trudeln und Beenden diese Zustandes
  • Platzrunde, Anflug und Landung

    
Zu jeder Prüfung gibt es einen Prüfungsnachweis. Dieser enthält das Prüfungsprogramm und dient zur Protokollierung der Prüfung. Prüfungen zum Erhalt bzw. zur Erneuerung einer Berechtigung werden ebenfalls diese Programme zugrunde gelegt.

Tipps

  • Prüfungen sollten gut vorbereitet sein. Hierzu gehört eine aktuelle Luftfahrtkarte, Schreibzeug, ein Navigationsdreieck, eine Wetterberatung und eine Flugvorbereitung. Die Luftfahrzeugpapiere müssen vollständig sein und es muss geprüft worden sein, ob das Luftfahrzeug flugklar ist (Jahresnachprüfung, Kontrollen). Während des Fluges ist auf die Einhaltung der Toleranzen und der VFR Bedingungen zu achten. Auf eine vernünftige Organisation im Cockpit achten.
  • Gute Kenntnisse des Flughandbuchs sollten vorhanden sein.
  • Es wird empfohlen, das Prüfungsprogramm für die jeweilige Prüfung mit einem Fluglehrer vor der Prüfung abzufliegen und sicherzustellen, dass alle Prüfungsaufgaben verstanden und innerhalb der festgelegten Toleranzen beherrscht werden. Der Prüfer ist angehalten, sich an die offiziellen Prüfungsprogramme zu halten.

Hier eine kleine Checkliste für den Ausbildungsleiter:

  • Überprüfen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Dem Prüfling soll das Prüfungsprogramm und die Bedeutung der Prüfungselemente bekannt sein (z.B. "Dokumentation des Flugablaufs")
  • Simulierter Prüfungsflug sollte durchgeführt worden sein anhand des offiziellen Prüfungsprogramms
  • Luftfahrzeug muss einsatzbereit sein (Kontrollen!)
  • Wetterbericht muss eingeholt sein
  • relevante NOTAMs müssen bekannt sein z.B. über www.dfs-ais.de
  • Prüfung beinhaltet auch gründliche Checks und Kenntnis des Flughandbuchs
  • Aktuelles Kartenmaterial
  • Gültiges Tauglichkeitszeugnis

Unter folgenden Links gibt es alle nötigen Vordrucke:

Formulare zur Ausbildung und Lizensierung bei den Regierungspräsidien

Prüfungsprotokolle beim LBA