1. Die Hellmut Niethammer Stiftung stellt sich vor
2. Gremien der Hellmut Niethammer Stiftung
3. Ausschreibung Innovationspreis 2023
4. Sonderförderung 2022

Die Hellmut Niethammer Stiftung stellt sich vor

Die Stiftung wurde 1994 vom passionierten Motorflugpiloten und langjährigen Förderer des Luftsports in Baden-Württemberg - Konsul Hellmut Niethammer - gegründet. Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung des Luftsports im Rahmen der Satzung des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes. Dabei stehen vor allem die Förderung von Luftsportanlagen und Schulen, von technischen Einrichtungen und innovativen Luftsportentwicklungen im Rahmen des BWLV sowie der Ausbildung und Pflege fliegerischer Geschichte und Tradition im Vordergrund. Die Stiftung erfüllt dabei ihren Zweck aus den Erträgen des privaten Stiftungsvermögens und deren Werterträge. Die Stiftung besteht aus einem Vorstand sowie dem Stiftungsrat. Die Stiftung wird nach außen hin vom Vorstand in administrativen Aufgaben und Abwicklungen vertreten, während der Stiftungsrat als empfehlende Instanz fungiert und somit eine Art Korrektiv darstellt.

Die Stiftung fördert den BWLV schwerpunktmäßig bei der Beschaffung von Flugzeugen, Gerät und Info-/Lehrmitteln für die verbandseigene Ausbildung. Darüber hinaus hilft sie dem BWLV bei der Leistungsförderung/Qualifizierung, vor allem der Jugend. Ferner fördert die Stiftung überregionale/internationale Meisterschaften durch Zuschüsse und Bereitstellung von Pokalen für alle Sparten. Der Luftfahrttechnische Betrieb, der Förderverein für Strecken- und Wettbewerbssegelflug in Baden-Württemberg sowie der Förderverein für Segelkunstflug im BWLV sind in die Förderung einbezogen. Mit dem mehrfach vom BWLV ausgelobten „Konsul Hellmut Niethammer-Förderpreis“ wurden sportliche Spitzenleistungen, herausragende technisch innovative und organisatorische Projekte aller Sparten im Luftsport gefördert.

Der im Frühjahr 2008 verstorbene Stiftungsgründer Hellmut Niethammer wurde für sein außergewöhnliches Engagement im Sinne nachhaltiger und planbarer Förderung des Luftsports 2001 zum Ehrenmitglied des BWLV ernannt. Bereits in den Jahren 1994 erhielt Niethammer vom BWLV die Goldene Wolf-Hirth-Medaille. Zwei Jahre später zeichnete der Deutsche Aero Club den Förderer mit der angesehenen Goldene Daidalos-Medaille aus. Als Honorarkonsul der afrikanischen Republik Burkina Faso hatte er sich bei zahlreichen gemeinnützigen Projekten uneigennützig eingebracht und sich in großzügiger Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht. Für die Vielseitigkeit seines gesellschaftlichen Wirkens wurde Hellmut Niethammer 2004 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen. 

 

Die Gremien der Hellmut Niethammer Stiftung

Stiftungsrat:

  • Domenico Gehling
  • Eberhard Laur
  • Gerhard Keuerleber
  • Gerd Weinelt

Stiftungsvorstand:

  • Wolfgang Maier (wolfgang.maier@niethammer-stiftung.de)
  • Sigrid Berner (sigrid.berner@niethammer-stiftung.de)

Ausschreibung Innovationspreis 2023

Die Hellmut Niethammer Stiftung schreibt ihren Innovationspreis aus. Mitmachen lohnt sich: Besonders herausragende und innovative Projekte werden mit einem Betrag von bis zu 15.000 Euro bedacht!

Die Hellmut Niethammer Stiftung dient der Förderung des Luftsports im Rahmen des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes (BWLV) nach dessen Satzung.
Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch die Förderung von Luftsportanlagen und Schulen, von technischen Einrichtungen und innovativen Luftsportentwicklungen im Rahmen des BWLV sowie der technischen Ausbildung und der Pflege fliegerischer Geschichte und Tradition.
Die Hellmut Niethammer Stiftung schreibt jährlich über den BWLV einen Förderpreis aus, der mit der Satzung der Hellmut Niethammer Stiftung vereinbar ist.
Teilnehmen können alle Luftsportvereine, die Mitglied im BWLV sind.
Der Förderpreis beläuft sich auf bis zu 15.000 Euro. 
Diese Summe wird ausschließlich dem im Rahmen des Wettbewerbs als Sieger ausgewählten Luftsportverein zur Verfügung gestellt.
Ausgezeichnet werden innovative Projekte in Vereinen, unter anderem

  • Innovative Entwicklungen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Flugbetrieb;
  • Beiträge zu einer nachhaltigen Zukunft des Luftsports (Flugbetrieb, Naturschutzmaßnahmen);
  • technische Entwicklungen für den gesamten Bereich des Luftsports, die vereinsmäßig verwendet werden können, u.a. Entwicklungen und Konstruktionen an Luftfahrzeugen und Bodeneinrichtungen sowie Erfindungen und Entwicklungen auf dem Gebiet alternativer Antriebstechniken;
  • im Bereich der Flugsicherheit;
  • im Bereich Mitgliederfindung und Mitgliederbindung;
  • zum Thema Inklusion im Luftsport;
  • in der Aus- und Weiterbildung;
  • zur Nachwuchsförderung;
  • zur strukturellen bzw. organisatorischen Entwicklung des Luftsports.

Mögliche Transformation der Ergebnisse auf die Luftsportvereine im BWLV. Bereits geförderte Maßnahmen (Sportförderung; Forschungsförderung) sind ausgeschlossen.

Luftsportvereine können ihre Unterlagen formlos an die BWLV-Geschäftsstelle (z.Hd. Martin Bayer) per Post oder per E-Mail senden. 
Aus den eingesandten Unterlagen sollte hervorgehen, 

  • welcher Gestalt das vorgestellte innovative Projekt ist, 
  • wie es entwickelt bzw. vorangetrieben wurde/wird, 
  • welche finanziellen Aufwendungen damit einhergehen,
  • wie nachhaltig es ist 

Eine detaillierte Beschreibung des eingereichten Projekts ist wünschenswert, entsprechende Nachweise (evtl. Beurkundungsunterlagen, Dokumentationen, finanzielle Belege, etc.) sind beizulegen 

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Bewerbungszeitraum: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023
  • Bewerbungsschluss: 30. Juni 2023
  • Unterlagen bitte senden an: 
    Martin Bayer
    Baden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V.
    Scharrstraße 10
    70563 Stuttgart
    Telefon: 0711-22 762-21
    E-Mail: bayer@bwlv.de

Bewertung der eingereichten Unterlagen 

Die Bewerbungsunterlagen werden von einer unabhängigen Jury bewertet. 
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. 
Alle Einsender erklären sich damit einverstanden, dass 

  • die Hellmut Niethammer Stiftung und der BWLV die eingesandten Daten zur Kontaktaufnahme, Verarbeitung und Bewertung im Rahmen der Ausschreibung nutzen dürfen; 
  • eine Veröffentlichung in den Verbandsmedien des BWLV erfolgt, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von Fotos, die zum Beispiel bei der Preisübergabe gemacht werden. 

Die Hellmut Niethammer Stiftung freut sich auf viele Einsendungen!

 

Sonderförderung 2022

Bei der Mitgliederversammlung des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes am 20. November überraschte Domenico Gehling, Stiftungsratvorsitzender der Hellmut Niethammer Stiftung, die Besucher mit einem großzügigen Geschenk: In Anerkennung der besonderen Verdienste der LSG Rheinstetten um einen klimaneutralen Flugbetrieb übergab er einen Scheck über 15.000 Euro an Roland Helfer, den Vorsitzenden der LSG.

Die LSG Rheinstetten hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen an ihrem Flugplatz umgesetzt – diese reichen von Baumpflanzungen, Fotovoltaikanlagen auf den Hallendächern über E-Buggys bis hin zum Einsatz einer Elektro-Winde (der adler berichtete). Die Sonderförderung solle den Leuchtturmcharakter des Projekts in Rheinstetten betonen, erläuterte Gehling. Zugleich berichtete der Stiftungsratvorsitzende, dass die Niethammer Stiftung wieder einen Förderpreis ins Leben gerufen habe – hierfür können sich alle Vereine mit innovativen Projekten bewerben (siehe Ausschreibung weiter oben auf dieser Seite). Gehling forderte alle Vereine dazu auf, ihre Unterlagen einzureichen.