Am 25. Mai 2018 hat die Datenschutzgrundverordnung der EU (DS-GVO) alle bisherigen nationalen Gesetze zum Datenschutz abgelöst. Die DS-GVO erfindet das Rad nicht neu, die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien gelten fort.
Allerdings gibt es für Vereine dennoch einiges zu beachten. Damit den Vereinen hieraus keine Schwierigkeiten erwachsen, gibt es hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:
Übersicht des BWLV, was in Sachen Datenschutz zu beachten ist.
Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg hat einen Leitfaden zum Thema "Datenschutz im Verein" herausgegeben. Dieser Flyer kann hier eingesehen werden:
Praxisratgeber zum Thema "Datenschutz im Verein"
Zusätzlich finden Sie hier ein Handout von Rechtsanwalt Timo Lienig mit den wichtigsten Aspekten aus den Datenschutz-Seminaren, die der BWLV kürzlich angeboten hat:
Handout RA Lienig zu den BWLV-Datenschutz-Seminaren
Um das Dossier zu Thema Datenschutz abzurunden, gibt es hier in Formular, mit dessen Hilfe die Vereine die Verantwortlichen benennen können, die für jeweils ein Arbeitsfeld und die entsprechende Datenverarbeitung zuständig sind. Dieses sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten steht hier zum Download zur Verfügung:
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Word-Dokument)
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (PDF-Dokument)
Last, but not least, finden Sie beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg jede Menge nützliche Tipps und Hinweise:
Internetseite des Landesdatenschutzbeauftragten
Dort gibt es auch Merkblätter, zum Beispiel ein Musterformblatt, in dem sich Vereine die Veröffentlichung im Internet von Mitgliederdaten genehmigen lassen können:
Muster zur Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet