Ausbildung zum Windenfahrer

Die Ausbildung zum Windenfahrer erfolgt gemäß den Startwindenfahrerbestimmungen des DAeC in der jeweils aktuellen Fassung. Die Ausbildung erfolgt im Verein und ist in der Online-Vereinsverwaltung „Vereinsflieger.de“ zu dokumentieren. Wichtige Hinweise zur Anlage des Lehrplans finden sich in der Dokumentation „Beschreibung_BWLV-Ausbildungsmodul_v20200617“ auf Seite 15. Diese steht im Vereinsflieger zum Download bereit:

Dokumente/Baden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V./ATO-BWLV/Fluglehrer/Beschreibung_BWLV-Ausbildungsmodul_v20200617

Der „Lehrplan Windenfahrer“ besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile sind lückenlos abzuarbeiten.

Prüfung
Die Prüfung des Startwindenfahreranwärters erfolgt nach abgeschlossener Ausbildung (s.o.) durch den Vereinsausbildungsleiter.

Startwindenfahrerausweis
Der Startwindenfahrerausweis kann nach dem Abschluss der Ausbildung über die „Dokumentvorlagen – Landesverband“ ausgedruckt werden. Ein detaillierte Anleitung dazu findet sich in der oben genannten Dokumentation „Beschreibung_BWLV-Ausbildungsmodul_v20200617“ auf Seite 16.