Für Motorflug, Motorsegler, Hubschrauber, Luftschiffe, muss der Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in der jeweils zu verwendenden Landessprache und/oder der englischen Sprache erbracht werden. Für Ballon und Segelflug wird ein Spracheintrag empfohlen.
Sowohl ein allgemeiner Wortschatz, Verständigungsfähigkeit als auch luftfahrtspezifische Sprechgruppen müssen in einem verständlichen Dialekt bzw. mit verständlichem Akzent nachgewiesen werden.
Gültigkeitszeitraum:
- Level 4: 4 Jahre
- Level 5: 6 Jahre
- Level 6: unbefristet
Stand 4.12.2019
Stand 3.12.2019
Liste der Prüfer zum Nachweis der englischen Sprachkenntnisse. Stand 14.07.2022