Der Fachausschuss Motorflug-/UL-Ausbildung des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes (BWLV) veranstaltet unter der Leitung von Günther Hausmann (BWLV-Ausbildungsleiter UL) im September 2024 einen UL-Fluglehrer-Lehrgang für Inhaber einer Lehrberechtigung auf Motorflugzeugen, Hubschraubern, oder Segelflugzeugen. Ausbildung und Prüfung erfolgen im Rahmen eines mindestens dreitägigen Lehrganges.
Besonderheit: Teilnahme nur mit eigenem oder gechartertem UL möglich. Das eingesetzte Gerät muss dabei eine Zulassung ≥ 550 Kilogramm MTOW aufweisen.
Termin:
Montag, 23. September, 10 Uhr, bis Mittwoch, 25. September 2024, 16 Uhr
Lehrgangsort: Segelfluggelände Klippeneck
Seminarkürzel (im Vereinsflieger): AUS-0105
Lehrgangsgebühr: 210 Euro für BWLV-Mitglieder*
Lehrgangsgebühr: 260 Euro für Teilnehmer, die nicht Mitglied im BWLV sind.*
*Zuzüglich Prüfungsgebühr nach DAeC-Preisliste
Anmeldeschluss: Donnerstag, 12. September 2024. Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Personen begrenzt.
Die Anmeldung sollte idealerweise im Vereinsflieger.de unter „Mein Profil / Seminarangebote“ erfolgen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand. Alle erforderlichen Informationen und Formulare stehen dort zum Download zur Verfügung.
Für Teilnehmer ohne Zugang zum Vereinsflieger stehen die erforderlichen Formulare hier auf der Homepage zur Verfügung (siehe Downloads unten)
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang:
Vor dem Lehrgangbeginn müssen der BWLV-Geschäftsstelle folgende Unterlagen vorliegen:
Übernachtungsmöglichkeiten:
Übernachtung mit Frühstück erfolgt im Gästehaus Klippeneck (BWLV Jugend- und Weiterbildungsstätte Klippeneck/Denkingen).
Bitte bemühen Sie sich bei Bedarf frühzeitig und selbstständig um eines der oben beschriebenen Zimmer. Weitere Infos gibt es unter www.gaestehaus-klippeneck.de.
Camping am Flugplatz (Zelt/Wohnwagen/Wohnmobil) ist möglich. Bitte vorherige Absprache mit Gerd Lohner, E-Mail: camping(at)klippeneck.de
Ansprechpartner im BWLV:
Bernd Heuberger, Telefon 0711 22762 - 22 oder E-Mail: heuberger@bwlv.de.
(B) Die Veranstaltung fällt unter die Regelung des Bildungszeitgesetzes (BzG) – das heißt, die Teilnehmer können hierfür unter bestimmten Voraussetzungen beim Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung beantragen. Achtung: Der Antrag auf Freistellung laut BzG muss mindestens neun Wochen vorher eingereicht werden! Alle Infos hierzu gibt es unter www.bwlv.de (Verband/Service > Unser Verband > Bezahlter Bildungsurlaub) oder unter www.bildungszeit-bw.de
Für alle, die keinen Zugang zu vereinsflieger.de haben, hier die Dokumente zum Download: