Zur Ausübung der Rechte aus einer Lizenz ist eine Grundvoraussetzung die Medizinische Flugtauglichkeit. Nur mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis darf geflogen werden! Das Tauglichkeitszeugnis muss immer mitgeführt werden!
In der EU Richtlinie 1178/2011 Teil MED finden Sie die notwendigen gesetzlichen Vorschriften. Hier sind auch die Untersuchungsbereiche mit den Grenzwerten hinterlegt.
Tauglichkeitszeugnisse (MED.A.030)
Die Tauglichkeitszeugnisse haben folgende Gültigkeit (MED.A.045):
Klasse 2:
LAPL Medical für SPL und LAPL(A)
In den Tauglichkeitszeugnissen werden zwei Gültigkeitsdaten angegeben! Das eine Datum bezieht sich auf die Gültigkeit eines LAPL-Medical. Das zweite Datum gilt für das Medical Klasse 2.
Für Lizenzen nach der LuftPersV (z.B. für Luftsportgeräteführer (UL-Lizenzen) wird nur die LAPL-Tauglichkeit benötigt!
Für den SPL gibt es somit zwei Möglichkeiten, die Flugtauglichkeit zu erfüllen: Mit einem LAPL-Medical und mit einem Medical der Klasse 2. Der Unterschied zwischen beiden Medicals liegt in den Rechten aus der Lizenz, die ausgeübt werden dürfen.
Mit dem LAPL-Medical dürfen keine gewerblichen Gastflüge durchgeführt werden. Gastflüge im Verein sind hiervon nicht betroffen. Weiterhin gilt das LAPL-Medical nur innerhalb der EASA-Staaten. Für Flüge mit Segelflugzeugen außerhalb der EASA wird ein Klasse 2-Medical benötigt.
Die fliegerärztliche Untersuchung wird durchgeführt von:
Weitere Informationen sowie alle aktuellen und notwendigen Formulare finden Sie auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamtes (LBA). Hier gelangen Sie zu den Formularen des LBA.