Zur Ausübung der Rechte aus einer Lizenz ist eine Grundvoraussetzung die Medizinische Flugtauglichkeit. Nur mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis darf geflogen werden! Das Tauglichkeitszeugnis muss immer mitgeführt werden!
In der EU Richtlinie 1178/2011 Teil MED finden Sie die notwendigen gesetzlichen Vorschriften. Hier sind auch die Untersuchungsbereiche mit den Grenzwerten hinterlegt.
Tauglichkeitszeugnisse (MED.A.030)
Die Tauglichkeitszeugnisse haben folgende Gültigkeit (MED.A.045):
Klasse 2:
LAPL für LAPL(S) und LAPL(A)
In den Tauglichkeitszeugnissen werden zwei Gültigkeitsdaten angegeben! Das eine Datum bezieht sich auf die Gültigkeit für eine Lizenz LAPL(S) oder LAPL(A). Das zweite Datum gilt für Lizenzen PPL und SPL.
Für Lizenzen nach der LuftPersV (z.B. für Luftsportgeräteführer (UL-Lizenzen) wird nur die LAPL-Tauglichkeit benötigt!
Die fliegerärztliche Untersuchung wird durchgeführt von:
Weitere Informationen sowie alle aktuellen und notwendigen Formulare finden Sie auf den Seiten des Luftfahrt Bundesamtes (LBA). Hier gelangen Sie zu den Formularen des LBA.