Seit Neuestem kann der BWLV seinen Mitgliedern ein ganz besonderes Angebot machen: Weil der Verband von staatlicher Seite als Bildungseinrichtung laut Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt wurde, können die Teilnehmer bestimmter BWLV-Lehrgänge unter gewissen Voraussetzungen eine bezahlte Freistellung, umgangssprachlich auch "Bildungsurlaub" genannt, bei ihrem Arbeitgeber beantragen.