In dem eher kleinen Beschränkungsgebiet in der Nähe von Todtmoos, das vom Bundesverkehrsministerium angeordnet wurde, sind alle Flüge von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) sowie mit Flugmodellen untersagt. Manntragende Flüge sind nicht betroffen.
Weitere Infos und den genauen Wortlaut gibt es hier in der NfL 1-2076-20.