Darum hat die Deutsche Flugsicherung ein Schreiben herausgegeben, in dem auf die Einhaltung gepocht wird. Dieses lautet wie folgt:
"TMZ mit verpflichtender Hörbereitschaft
Bitte Regeln einhalten!
Mit Wirkung zum 26.03.2020 wurde die im Jahr 2017 für alle TMZs eingeführte dringende Empfehlung zur Hörbereitschaft auf einer festgelegten Flugsicherungsfrequenz, - verbunden mit der individuellen Schaltung eines Transponder Codes (“Listening Squawk“)-, in eine Verpflichtung geändert.
Leider hat die DFS in den vergangenen Wochen feststellen müssen, dass vermehrt die damit einhergehenden Regeln von einzelnen Piloten nicht eingehalten wurden, was insbesondere an den letzten Wochenenden zu großen Problemen bei der Erbringung der Flugsicherungsdienste in einigen TMZ-Lufträumen (speziell Dortmund, Paderborn, Münster-Osnabrück, Niederrhein) und zu Einschränkungen in der Dienstleistungsqualität geführt hat.
Beispielhaft aufzuführen sind hierbei:
- Piloten sind auf der veröffentlichten Frequenz trotz Transponderschaltung nicht hörbereit
- es erfolgt von einigen Piloten ein aktiver Erstanruf auf der Frequenz (statt nur Hörbereitschaft zu halten)
- die Transponderschaltung erfolgt ohne Aussendung der MSID (Luftfahrzeugkennung)
- die Transponderschaltung des TMZ Squawk erfolgt auch außerhalb der TMZ (nicht erwünscht und gewollt).
Die DFS weist daher noch einmal dringend auf die Einhaltung der für die TMZ mit verpflichtender Hörbereitschaft veröffentlichten Regeln (NfL 1-1870-20, AIP VFR ENR 1-18 bis 1-20, s. a. Anlage) hin. Die Einhaltung der beschriebenen Verfahren dient dem Sicherheitsgedanken aller Teilnehmer am Luftverkehr und stellt die Erbringung der Flugverkehrsdienste sicher. Deshalb sind diese Regelungen verpflichtend und die DFS bittet darum, diesen mit der gebotenen Sorgfalt nachzukommen."
Zu dem Thema können folgende Dokumente herunterladen werden (bitte klicken):