BWLV übernimmt Registrierung für Modellflieger

Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich alle Modellflieger verpflichtend registrieren. Die gute Nachricht: der BWLV bietet eine "En-bloc"-Lösung an.

Verpflichtende Registrierung nach DVO (EU) 2019/947 ab 1. Januar 2021 für alle modellflugtreibenden Piloten - BWLV ermöglicht in Kooperation mit der DAeC-Bundeskommission Modellflug eine „en-bloc-Registrierung“ beim Luftfahrtbundesamt

Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor. Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab dem 1. Januar 2021 (Fristverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie) registrieren. Modellflieger, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht.

Erfordernis und Umfang der Registrierung sind in Artikel 14 der DVO (EU) 2019/947 verankert. In Deutschland wird diese Notwendigkeit der Registrierung durch das Innenministerium bzw. das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umgesetzt.

Modellflugpiloten können sich selbst (einzeln) über das Online-Registrierungstool des LBA registrieren. Wie dieses Tool genau aussehen wird, ist derzeit leider noch nicht bekannt. Ebenfalls noch nicht bekannt sind Antworten auf Fragen zur Registrierungsdauer bzw. -gültigkeit, zur Aktualisierung etc. und ebenso sind die Gebühren für Einzelregistrierungen noch nicht beziffert.

Die DVO bietet aber auch die Möglichkeit einer „en-bloc-Registrierung“. Die DAeC-Bundeskommission Modelflug wird diese Option nutzen und bietet daher allen modellflugtreibenden Personen im DAeC in Zusammenarbeit mit den Luftsport-Landesverbänden eine gebührenfreie Registrierungsmöglichkeit an (die Kosten tragen DAeC bzw. BWLV).

Die DAeC-Bundeskommission Modellflug wird neben der „en-bloc-Registrierung“ beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) die Erteilung einer besonderen Betriebsgenehmigung beantragen, damit im Verbandsrahmen des DAeC und aller ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände und Luftsportvereine Modellflug wie bisher bekannt weiter durchgeführt werden kann.

Für die „en-Bloc-Registrierung“ gilt:
1.    Ausnahmslos alle modellflugtreibenden Personen müssen sich, wenn sie unbemannte Flugsysteme mit mehr als 250 Gramm betreiben, gemäß der oben genannten Durchführungsverordnung (DVO), auch „Drohnenverordnung“ genannt, beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Anderenfalls ist man für die Ausübung des Modellflugs europaweit „gegroundet“!

2.    Keine Registrierung bedeutet: kein Modellflug! 

3.    Der BWLV übernimmt für seine Mitglieder (Haupt- oder Nebensparte Modellflug) die Registrierung über eine „en-bloc-Meldung“, die über die DAeC-Bundeskommission Modellflug beim Luftfahrtbundesamt erfolgt.

4.    Dem Mitglied entstehen bei dieser en-bloc-Registrierung keine Kosten.

5.    Es können jedoch nur diejenigen BWLV- Mitglieder in die en-bloc-Registrierung integriert werden, für die alle erforderlichen Daten in der Mitgliederverwaltung des BWLV (auch die Meldung der Sparte Modellflug!) vorliegen. Das sind: 

  • Name, 
  • Vorname, 
  • Geburtsdatum, 
  • Anschrift, 
  • E-Mail-Adresse und eine 
  • Telefonnummer (Festnetz oder mobil). 

Die ebenfalls erforderliche Versicherungsnummer der Flugmodellhalter-Haftpflichtversicherung ergänzt der BWLV (diese besteht ja für alle beim BWLV gemeldeten Mitglieder mit Haupt- oder Nebensparte Modellflug kraft Mitgliedschaft, im Beitrag inkludiert).

Deshalb unbedingt bitte die Vollständigkeit und Korrektheit der oben aufgeführten Daten prüfen, bzw. durch Ihren Verein prüfen lassen.

6.    Jedes gemeldete BWLV- Mitglied hat bezüglich der Datenweitergabe zur Registrierung durch den BWLV ein Widerspruchsrecht (bei Widerspruch ist das betreffende Mitglied ggf. persönlich gehalten/verpflichtet, sich beim LBA zu registrieren und die hierbei anfallenden Kosten dafür zu tragen). Der Widerspruch ist bitte bis spätestens 5. Oktober 2020 dem BWLV zuzuleiten. Das Formular zum Widerspruch kann über die E-Mail-Adresse info@bwlv.de angefordert werden.

Zusammenfassend die Vorteile der „en-bloc-Registrierung“ durch den BWLV/DAeC:

  • kein zusätzlicher Aufwand durch Mitglieder erforderlich – außer die ggf. erforderliche Vervollständigung des eigenen Datensatzes
  • keine Registrierungsgebühren
  • Sicherheit, dass Modellflugbetrieb legal durchgeführt werden kann
  • Gültigkeit der Haftpflichtversicherung über den BWLV mit 5 Mio. € Deckungssumme bleibt uneingeschränkt bestehen
  • Datenweitergabe an DAeC-Bundeskommission Modellflug erfolgt ausschließlich für die Registrierung.

Sollten Sie als modellsporttreibendes Mitglied von den neuen Regelungen betroffen sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Verein bzw. Vereinsvorsitzenden. Alle relevanten Informationen und Details zum Verfahren und zur genauen technischen Umsetzung liegen den Vereinen bereits vor – sie wurden am 11. September per Rundschreiben an alle Vereine geschickt. Die Vereine erledigen die Umsetzung der Maßnahme gegenüber dem BWLV. 
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, die sich nicht im Verein klären lassen, stehen Ihnen Martin Bayer und Klaus M. Hallmayer zur Verfügung: 
Martin Bayer, Telefon 0711/22762-21; bayer@bwlv.de
Klaus M. Hallmayer, Telefon 0711/22762-20; hallmayer@bwlv.de

 

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