Entgegen allen bis Anfang Januar kommunizierten Aussagen aus den Ministerien, nach denen eine gute Entwicklung für den Modellflug in Sachen LuftVO vorauszusehen war, wurden zum Jahresbeginn DMFV und DAeC in das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) einbestellt und mit einer neuen Einschränkung des Modellfluges konfrontiert.
Im Gegensatz zu den Aussagen, die Ende 2016 getätigt worden waren, wurde der Entwurf der LuftVO nun erneut zu einer Ressortabstimmung gegeben. Und siehe da, das Verteidigungsministerium meldete neue Ansprüche an und wollte den 100-Meter-Deckel für Modellflug wieder grundsätzlich eingeführt wissen. Immerhin wurde diese Forderung für Modellfluggelände mit einer Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 20 (alt §16) LuftVO zurückgenommen.
Obwohl der Bundesrat dem Entwurf der LuftVO noch nicht zugestimmt hat, der Entwurf weder den Verbänden noch dem Bundesrat vorliegt, wird das Ergebnis der Beratung im Bundeskabinett vom BMVI schon als Erfolg gefeiert. Selbst Mitglieder des Bundestags schreiben Vereine und Modellflieger an und verteilen den groben Inhalt des Entwurfs, ohne ihn komplett zu veröffentlichen.
Es ist noch nicht vollbracht, und das Fragezeichen in der zuletzt vorgestellten DAeC-Veröffentlichung zum Thema war berechtigt. Die Erfahrung hatte es im Vorjahr gezeigt: Erst wenn der komplette Entwurf der LuftVO auf dem Tisch liegt, kann man sich freuen oder über die nächsten Aktivitäten nachdenken.
Wir sind gespannt, ob die Zusage aus dem BMVI eingehalten wird, dass die Verbände den Entwurf kommende Woche erhalten. Weitere Informationen folgen.
Text: BuKo Modellflug im DAeC