Die Mitgliederversammlung steht vor der Tür, doch sie ist wegen der Coronabeschränkungen nicht wie üblich umsetzbar? Ein Mehrheitsbeschluss der Versammlung ist nötig, aber auch hier weiß keiner im Verein weiter? Der Verband hilft weiter: BWLV-Justiziar Dieter Rauscher hat die Verfahrenserleicherungen, die per Gesetz nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden, in einem Dokument zusammengefasst und erläutert darin die wichtigsten Punkte. Hier kommen Sie zu allen benötigten Informationen (bitte klicken).